Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Aktuelles

NEWS: Reform des Leasings in Russland steht an

Das russische Finanzministerium schlägt vor, die Leasing-Normen des russischen Zivilgesetzbuchs komplett neu zu fassen. Der Entwurf liegt zur öffentlichen Besprechung vor. Was sind nun die wichtigsten Punkte der anstehenden Reform?

Neues Konzept: Leasing ist keine Miete

NEWS: Ausländische Steuerbehörden werden an Steuerprüfungen russischer Unternehmen teilnehmen können

Das Föderale Steueramt Russlands erarbeitete ein Dokument zum Verfahren von Steuerprüfungen unter Mitwirkung ausländischer Steuerbehörden. Entwurf dieses Dokuments wurde bereits bei der russischen Regierung eingereicht. Die neue Regelung hat zum Ziel, den internationalen Informationsaustausch in Steuersachen zwischen Behörden zu beschleunigen und zu erleichtern. Für international tätige Unternehmen könnte sich diese Entwicklung als Lösung mancher Unstimmigkeiten und Probleme bei parallel laufender Besteuerung in mehreren Staaten auswirken.

ANKÜNDIGUNG: Internationales Forum der Unternehmer der Ostseeregion in Swetlogorsk bei Kaliningrad am 12. Oktober 2018

Russland ist traditionell ein wichtiger Handelspartner für Deutschland. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Wirtschaft beider Länder Interesse daran hat, diese Beziehungen noch auszubauen. Wir wollen Unternehmen aus Deutschland dabei unterstützen, auf dem russischen Markt erfolgreich zu sein. Deshalb bieten wir vom 11. bis 13. Oktober 2018 eine Kooperationsanbahnungsreise nach Kaliningrad mit dem Besuch und Teilnahme am Internationalen Forum der Unternehmer der Ostseeregion an.

Das Forum der Unternehmer der Ostseeregion wird vom Kaliningrader Fond zur Unternehmensförderung unter der Schirmherrschaft des Gouverneurs des Kaliningrader Gebiets Anton Alikhanov organisiert.

An der Veranstaltung werden Unternehmer aus verschiedenen Branchen wie Industrie, fischverarbeitende Betriebe, Landwirtschaft, Baugewerbe, Bernsteinindustrie, Schiffbau und Tourismus teilnehmen.

NEWS: Werden bald die Lizenzurkunden auf Papier abgeschafft?

Verschiedene Tätigkeiten im unternehmerischen Bereich sind in Russland lizenzpflichtig. Eine Lizenz wird üblicherweise als eine Papierurkunde ausgehändigt. 2017 wurden von russischen Behörden nach den Angaben des russischen Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung ca. 234 000 Lizenzanträge bearbeitet. Und es wurden nur 7 000 Bescheide in elektronischer Form erlassen. Im Lichte der fortschreitenden Digitalisierung müssen diese administrativen Prozesse nun optimieret werden.

Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung reichte bei der Regierung der Russischen Föderation einen Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung von „Papier“-Lizenzurkunden für juristische Personen und Einzelunternehmer ein. Stattdessen bleibt eine bloße Eintragung in das jeweilige Lizenzregister. Die Auskünfte aus dem betroffenen Register sollen frei zugänglich sein.

NEWS: Formalisierte Umweltsteuer statt unübersichtlicher Umweltgebühr

Das Finanzministerium Russlands erarbeitete einen neuen Gesetzentwurf, mit dem eine neue Steuer in das russische Steuergesetzbuch eingeführt werden soll. Die Umweltsteuer tritt an die Stelle der Umweltgebühr – einer steuerähnlichen Zahlung wegen Umweltbeeinträchtigungen. Geplant ist, dass die besagte Änderung im Jahr 2020 in Kraft tritt.

Die Verankerung der Steuer im Steuergesetzbuch bezweckt unter anderem eine effizientere Erhebung von Zahlungen in diesem Bereich. 2017 beliefen sich die Haushaltseinnahmen aus umweltbezogenen Gebühren auf 14,2 Mio. RUB.

Steuerlast betrifft Unternehmen, deren Tätigkeit auf dem russischen Territorium mit Umweltbeeinträchtigungen verbunden ist.

NEWS: Steueramt Russlands gibt wichtige Informationen über russische Firmen bekannt

Am 1. August 2018 veröffentlichte das russische Steueramt die ersten Daten über Unternehmen, die bislang nicht öffentlich zugänglich waren. Die Informationen sind unter „Offene Daten“ («Открытые данные») auf der offiziellen Web-Seite des Steueramtes zu finden. Sie sollen Überprüfung von Kontrahenten erleichtern.

Derzeit sind folgende Informationen über juristische Personen frei zugänglich:

  • durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Stand: 2017),
  • Liste von Firmen, bei denen ein besonderes Steuerregime angewandt wird (Stand: 31. Dezember 2017),
  • Zugehörigkeit einer konsolidierten Gruppe von Steuerzahlern (Stand: 31. Dezember 2017).

Geplant ist, bis Ende 2018 folgende Daten zu veröffentlichen:

NEWS: Ab 2019 ist digitale Eintragung von juristischen Personen und Einzelunternehmern ins Handelsregister kostenlos

Das Föderale Gesetz Nr. 234-ФЗ vom 29. Juli 2018 führt ins russische Steuergesetzbuch eine neue Ausnahme aus der Gebührenpflicht ein.

Die Gebühr bei einem elektronischen Antrag auf Eintragung einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers ins russische Handelsregister wird ab dem 1. Januar 2019 auf null reduziert.

Heute muss man noch für die Eintragung einer juristischen Person eine Gebühr in Höhe von 4 000 RUB und für die Eintragung eines Einzelunternehmers 800 RUB bezahlen (Art. 333.33 Abs. 1 Nr. 1, 6 des Steuergesetzbuches Russlands).

Die Gebühr für die Eintragung von Änderungen in Gründungsunterlagen einer juristischen Person und für die Abmeldung eines Einzelunternehmers ist ebenfalls nicht zu zahlen, falls der Antrag elektronisch gestellt wird. Momentan beträgt die Gebühr jeweils 800 RUB und 160 RUB.

NEWS: Ab 2020 müssen sich Hersteller organischer Produkte auf neue Regeln bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten einstellen

Am 3. August 2018 wurde das Föderale Gesetz Nr. 280-ФЗ veröffentlicht, das Lagerung, Transport und Handel mit organischen Lebensmitteln sowie ihre Herstellung regelt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Laut dem neuen Gesetz müssen die Hersteller Folgendes berücksichtigen:

NEWS: Ab dem 14. August 2018 wird das Vermögen von juristischen Personen beschlagnahmt, die bei einer Bestechung erwischt werden

Juristische Personen, die Ihre Ziele mit Schmiergeld erreichen möchten, müssen ab dem 14. August 2018 mit der Beschlagnahme ihres Vermögens rechnen.

Die Beschlagnahme soll sicherstellen, dass potentielle Geldstrafen ggf. auch tatsächlich eingetrieben werden können. Es handelt sich also um Fälle, in denen gegen eine Gesellschaft mit dem Vorwurf einer aktiven Bestechung gem. Art. 19.28 des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzes ermittelt wird.

Die verdächtige juristische Person darf dann über das weggenommene Vermögen nicht verfügen. Unter Umständen können auch Besitz- und Nutzungsrechte eingeschränkt werden.

Der Vermögenswert soll die vorgesehene Höchstgeldstrafe nicht überschreiten. Die Bankkonten und Bankeinlagen dürfen nur eingefroren werden, wenn kein sonstiges Vermögen vorhanden ist.

Die Beschlagnahme ist vom zuständigen Richter anzuordnen.

Ausländer in Russland: Der Wohnsitz kann laut dem Föderalen Gesetz Nr. 257-ФЗ vom 29.07.2018 ohne ihre Zustimmung abgemeldet werden

Ende Juli 2018 verabschiedete die russische Staatsduma Gesetz zur Änderung des russischen Aufenthaltsgesetzes № 109-ФЗ vom 18. Juli 2006. Der Kernpunkt der Novellierung: Empfangende Personen, die Ausländer in ihrer Wohnung beherbergen, können diese nun auch ohne Zustimmung der letzteren abmelden. Diese Änderung löst das Problem der ausgezogenen ausländischen Mietern, welche weder deren neuen Wohnsitz dem Eigentümer mitgeteilt noch sich am alten Wohnsitz selbst abgemeldet haben.

Der Änderungsvorschlag kam im Dezember 2017 von Irina Jarowaja und wurde sodann von der Staatsduma verabschiedet und am 29. Juli 2018 vom russischen Präsidenten unterschrieben und verkündet.

Vorher konnte ein Ausländer ohne seine Zustimmung abgemeldet werden, wenn er:

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