Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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NEWS: Erhöhung der Mehrwertsteuer in Russland auf 20 Prozent zu Beginn 2019

In Russland wurde schon seit langer Zeit über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer diskutiert. Das Finanzministerium hatte sogar vorgeschlagen, den Regelsteuersatz von 18 auf 22% anzuheben. Diese Maßnahme wurde zwar lange verworfen. Nun wird in Russland mit Wirkung zum 1. Januar 2019 der Regelmehrwertsteuersatz von derzeit 18 auf 20 Prozent erhöht. Der russische Staat braucht Geld für Umsetzung der Putins „Mai-Dekrete“*. Durch diese viel Aufregung und Kritik hervorgebrachte Maßnahme erhofft er sich zusätzliche Einnahmen von ca. 600 Milliarden Rubel.

Betroffen sind auch Warenimporte. Durch die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf 20 % erhöht sich auch die Einfuhrumsatzsteuer auf 20 %.

Die Mehrwertsteuerermäßigungen sollen hierbei beibehalten werden, obwohl auch deren Abschaffung erwogen wurde. Der verminderte Steuersatz von 10% gilt in einigen enumerativ aufgeführten Ausnahmefällen, z.B. beim Vertrieb von aufgelisteten Lebensmitteln, Kinderwaren (Bekleidung, Schuhe, Kinderwägen, Spielzeug, Schulbedarf, Windel), bestimmte Arten von Medikamenten sowie bei Vermarktung von einigen Dienstleistungen, wie z.B. Eisenbahnbeförderung. Bei Exporten und internationalen Warenbeförderungen wird der Steuersatz in Höhe von 0% angewendet. Das gilt jeweils für Waren, die innerhalb von Sonderwirtschaftszonen in Russland verkauft werden.

Die entsprechende Anpassung des Regelsteuersatzes in Art. 164 Abs. 3 des russischen Steuergesetzbuches wurde durch das Föderale Gesetz Nr. 303-FZ vom 3. August 2018 beschlossen.

Was diese wichtige Änderung für die Vertragspraxis mit russischen Partnern bedeutet, erfahren Sie hier.

* „Mai-Dekrete“ sind ein politisches Konzept zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in Russland, das der Präsident Putin kurz nach seiner Wahl vorgestellt hatte.

Dr. Olga Kylina

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