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Steuervergünstigungen für Ansässige der russischen Sonderwirtschaftszonen - Industrie/Produktion und High-Tech

Mit der Schaffung der Sonderwirtschaftszonen (SWZ) auf dem Gebiet der Russischen Föderation bietet die russische Regierung seit 2016 ein umfangreiches Programm von Steuervergünstigungen für die SWZ-Ansässigen. Einzelne Präferenzen im Rahmen der staatlichen Förderung gibt es sowohl auf dem Niveau der Föderation, als auch auf der regionalen Ebene. Daher unterscheidet sich der Umfang der Steuervergünstigungen für SWZ-Residenten je nach Art und regionale Lokalisierung der SWZ. Nachstehend werden steuerliche Vorteile für die Bereiche Industrie/Produktion und High-Tech erläutert.

Zwecks Umsetzung der Steuervergünstigungen wurden die Änderungen des russischen Steuergesetzbuchs vorgenommen.

Industrie/Produktion:

Die Residenten der SWZ in Bereichen „Industrie/Produktion“ profitieren von der Reduzierung des regionalen Anteils der Gewinnsteuer. Unter folgenden Bedingungen ist das aktuell in verschiedenen Sonderwirtschaftszonen realisiert:

• Sonderwirtschaftszone „Lipezk“ – 0% für 7 Jahre ab dem Moment des ersten Gewinns aus der Tätigkeit in der SWZ, danach wird der regionale Anteil auf 5% (nächste 5 Jahren) und 13,5% angehoben (dazu Verordnung der Regierung des Gebiets Lipezk Nr. 151-ОЗ vom 29.05.2008);

• Sonderwirtschaftszone „Toljatti“ – 0% für die Jahre 2012-2017, danach wird der regionale Anteil der Gewinnsteuer schrittweise auf 3%, 6%, 9%, 12% und 15,5% erhöht (dazu Verordnung der Regierung des Gebiets Samara Nr. 187-ГД vom 07.11.2005);

• Sonderwirtschaftszone „Titanium Valley“ – 13,5% für die ersten 11 Jahre ab der Anmeldung in der SWZ.

Alle Ansässigen dieser SWZ werden von der Vermögensteuer befreit, falls das jeweilige Vermögen für die Herstellung der Produkte eingesetzt wird und sich auf dem Gebiet der SWZ befindet. Diese Befreiung gilt für 10 Jahre ab dem Monat, der dem Monat der Ausweisung des Vermögens in der Bilanz des Residenten folgt, dazu Art. 381 Punkt 17 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation.

Für die regionale Verkehrsteuer haben einige Regionen eine Befreiung vorgesehen. In den Sonderwirtschaftszonen „Alabuga“ und „Lipezk“ gilt diese Vergünstigung für 10 Jahre ab dem Moment der Anmeldung des Fahrzeugs. In der Sonderwirtschaftszone „Toljatti“ wird man von der Verkehrsteuer für fünf Jahre befreit. In der SWZ „Titanium Valley“ gilt die Befreiung von der Verkehrsteuer für die ersten 11 Jahre ab dem Moment der Fahrzeuganmeldung.

Auch bei der Grundsteuer kann es laut Art. 395 Punkt 9 des russischen Steuergesetzbuches Vergünstigungen geben. Da es sich hierbei um eine kommunale Steuer handelt, liegt die endgültige Entscheidung über die Reduzierung bzw. Befreiung bei den Gemeinden, zu denen die SWZ gehören. So werden die Ansässigen der SWZ „Alabuga“ durch die Entscheidung des Rates des Bezirks „Jelabuga“ Nr. 38 vom 25.01.2006 von der Grundsteuer gänzlich befreit. Das gilt für 10 Jahre ab dem Moment der Eigentumsübergabe an dem Grundstück. Unter den gleichen Konditionen werden die Residenten der SWZ „Titanium Valley“ von der Grundsteuer befreit.

High-Tech:

Für die Residenten der SWZ im Bereich „High-Tech“ besteht die Möglichkeit, den regionalen Anteil von der Gewinnsteuer auf 13,5% zu reduzieren. Unter folgenden Bedingungen wird das aktuell in verschiedenen Sonderwirtschaftszonen umgesetzt:

• Sonderwirtschaftszone „Tomsk“ – 13,5% für 10 Jahre ab dem Moment der Anmeldung des Residenten in dieser SWZ (dazu Verordnung der Regierung des Gebiets Tomsk Nr. 30-ОЗ vom 13.03.2006);

• Sonderwirtschaftszone „Dubna“ - 13,5% für 5 Jahre ab dem Moment der Anmeldung des Residenten in dieser SWZ (dazu Verordnung der Regierung des Gebiets Moskau Nr. 151/2004-ОЗ vom 24.11.2004);

• Sonderwirtschaftszone „Sankt Peterburg“ – 13,5% für den gesamten Zeitraum, in dem diese SWZ aktiv ist (dazu Verordnung der Regierung der Stadt Sankt Petersburg Nr. 81-11 vom 14.07.1995).

Auch in den SWZ des Bereichs "High-Tech" werden alle Residenten von der Vermögensteuer befreit, falls das Vermögen für die Tätigkeit in der SWZ bestimmt ist und sich auf dem Gebiet der SWZ befindet. Diese Vergünstigung gilt für 10 Jahre ab dem Moment der Ausweisung des Vermögens in der Bilanz des Residenten, dazu Art. 381 Punkt 17 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation.

Von der Verkehrsteuer wird man entweder für 5 Jahre (so, die Sonderwirtschaftszonen „Dubna“, „Zelenograd“ und „Sankt Peterburg“) oder für 10 Jahre (Sonderwirtschaftszone „Tomsk“) ab dem Moment der Fahrzeuganmeldung befreit.

Die Befreiung von der Grundsteuer wird für 5 Jahre durch den Art. 395 Punkt 9 des russischen Steuergesetzbuches gewährt. Die Gemeinden können bei dieser kommunalen Steuer eine längere Befreiungsfrist festlegen.

Sozialabgaben und Zollabgaben:

Residenten aller SWZ haben die Möglichkeit, die für die Tätigkeit in der SWZ benötigten Waren, Werkzeuge etc. zollfrei zu importieren.

Zudem ist eine Reduzierung der Sozialabgaben nach Art. 427 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation garantiert.

Unsere Leistungen für Sie

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Ihrer Lokalisierung in Russland. Insbesondere stehen unsere Mitarbeiter bei folgenden Aufgabenfeldern zur Verfügung:
• Rechtsberatung bei der Lokalisierung in Russland;
• Risikomanagement und Steuerfragen in Russland;
• Gesellschaftsrechtliche Fragen, wie z.B. Unternehmensregistrierung, Umwandlung etc.;
• Russisches IT-Recht, Urheberrecht, Patentrecht sowie Know-how;
Zollabwicklung und Organisation der Lieferung nach Russland.

Hermann Jakobi, LL.M.
Dr. Olga Kylina

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