Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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Lokalisierung der Produktion in Russland: Akzent auf Sonderwirtschaftszonen

Seit einigen Jahren ist im Zusammenhang mit der Präsenz auf russischen Märkten das Wort „Lokalisierung“ in aller Munde. Was hat das zu bedeuten und welche Vor- bzw. Nachteile für deutsche Unternehmen bringt es mit sich?

Die russische Regierung sucht nach Modernisierungsmöglichkeiten für die russische Wirtschaft. Zugleich trat nach der Verhängung der Sanktionen das Thema „Importersatz“ (auch Importsubstitution genannt) in den Vordergrund der Regierungsaktivitäten. Die Hauptmaßnahme bei der Politik des Importersatzes ist die Lokalisierung von Produktionsstätten in Russland. Gemeint ist damit die Verlegung von ursprünglich ausländischen Produktionskapazitäten nach Russland.

Warum kann die Lokalisierung in Russland für ausländische Hersteller von Interesse sein?

Ob man mithilfe der Lokalisierung in Russland eine Verbilligung der Produktion erreicht, muss in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden. Was aber für die Verlagerung der Produktion nach Russland sprechen kann, ist etwa die Position des russischen Staates, heimischen Produkten bei der Vergabe staatlicher Aufträge den Vorrang gegenüber ausländischen Waren zu geben. Diese Einstellung betrifft solche Branchen wie Maschinenbau, Leichtindustrie, Medizintechnik und Landwirtschaftstechnik. Die russische Regierung hat zudem einen Maßnahmenplan für die Importsubstitution für die Chemieindustrie, Automobilindustrie, Pharmaindustrie, Buntmetalle und Zivilflugzeugbau verabschiedet.

Wird es erwogen, die Produktion in Russland aufzubauen, sollten bei der Standortsuche russische Sonderwirtschaftszonen berücksichtigt werden. In diesem Beitrag erzählen wir über Sonderwirtschaftszonen, die in Russland momentan aktiv sind oder bald eröffnet werden.

Sonderwirtschaftszonen in Russland

Die Anzahl der Sonderwirtschaftszonen wächst kontinuierlich. Laut der russischen Regierung müssen es bis 30-35 Wirtschaftszonen insgesamt werden.

Die Tätigkeit der Residenten erfolgt nach dem Föderalen Gesetz Nr. 116 vom 22.07.2005 „Über die Sonderwirtschaftszonen in der Russischen Föderation“ (weiter – Gesetz). Nach Art. 4 des Gesetzes sind vier Arten von Wirtschaftszonen vorgesehen – Industrie/Produktion, High-Tech, Tourismus und freie Häfen, die öfters allgemein als Logistik bezeichnet werden.

Als Grundprinzip der Tätigkeit gelten die Bedingungen des freien Handels, sowie der „offenen Hände“ für jeden Investor, der seine Aktivitäten auf dem Gebiet einer Sonderwirtschaftszone aufbauen wird. Die Sonderwirtschaftszonen für die Industrie, High-Tech und Logistik gelten als Zollfreizonen. In Grenzen dieser Zonen können Waren ohne Zölle eingeführt und verwendet werden. Nur bei der Ausfuhr aus der Zollfreizone auf das übrige Gebiet Russlands werden Zölle und Abgaben erhoben.

Über die Gründung einer Sonderwirtschaftszone entscheidet die Regierung der Russischen Föderation (Art. 6 des Gesetzes). In Ausübung dieser Kompetenz hat die russische Regierung in den Jahren 2005 bis 2017 mehrere Verordnungen zur Gründung von Sonderwirtschaftszonen erlassen.

Trotz verbreiteter Meinung sind die Sonderwirtschaftszonen in Russland nicht nur um Moskau herum vorzufinden. Sie sind hingegen auf dem gesamten Bundesgebiet verteilt und tragen häufig den Namen der Region oder Stadt, in welcher sie lokalisiert sind.

Unter folgenden Sonderwirtschaftszonen in Russland können Sie sich aktuell aussuchen:

Industrie/Produktion:

  • Sonderwirtschaftszone „Alabuga“ (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 784 vom 21.12.2005);
  • Sonderwirtschaftszone „Lipezk“ (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 782 vom 21.12.2005);
  • Sonderwirtschaftszone „Titanium Valley“ im Gebiet Swerdlowsk (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1032 vom 16.12.2010);
  • Sonderwirtschaftszone „Toljatti“ im Gebiet Samara (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 621 vom 12.08.2010);
  • Sonderwirtschaftszone „Moglino“ im Gebiet Pskov (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 729 vom 19.07.2012);
  • Sonderwirtschaftszone „Kaluga“ (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1450 vom 28.12.2012);
  • Sonderwirtschaftszone „Uzlovaja“ im Gebiet Tula (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 302 vom 14.04.2016).

High-Tech:

  • Sonderwirtschaftszone „Zelenograd“ in Moskau (dazu Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation Nr. 779 vom 21.12.2005 und Nr. 489 vom 25.04.2017);
  • Sonderwirtschaftszone „Sankt Peterburg“ (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 780 vom 21.12.2005);
  • Sonderwirtschaftszone „Innopolis“ in der Region Tatarstan (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1131 vom 01.11.2012);
  • Sonderwirtschaftszone „Dubna“ (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 781 vom 21.12.2005);
  • Sonderwirtschaftszone „Tomsk“ (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 783 vom 21.12.2005).

Tourismus:

  • Sonderwirtschaftszone „Biryzovaja Katun´“ in der Region Altaj (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 69 vom 03.02.2007);
  • Sonderwirtschaftszone „Vorota Bajkala“ im Gebiet Irkutsk (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 72 vom 03.02.2007);
  • Sonderwirtschaftszone „Bajkal´skaja Gavan´“ in der Republik Burjatien (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 68 vom 03.02.2007).

Häfen/Logistik:

  • Sonderwirtschaftszone „Uljanowsk“ (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1163 vom 30.12.2009).

Separat geregelt sind darüber hinaus Sonderwirtschaftszonen in Kaliningrad und auf der Insel Krim.

Vorteile der russischen Sonderwirtschaftszonen im Allgemeinen

Für die Residenten von Sonderwirtschaftszonen sind verschiedene Vorteile vorgesehen. Ausländische Investoren werden im Allgemeinen von den Zollgebühren befreit. Ferner fallen keine Güterimportsteuern an.

Darüber hinaus genießen die Residenten von russischen Sonderwirtschaftszonen die verminderten Steuersätze, was die Gesamtsumme der Investitionskosten bis zu 30 % reduzieren kann. So gilt in den Sonderwirtschaftszonen meistens die Befreiung von der Vermögensteuer, Grundsteuer sowie Verkehrsteuer. Bei den Sozialabgaben handelt sich um die Gesamtsumme in Höhe von 14% statt üblicher 34 % (dazu näher hier). Für die Sonderwirtschaftszonen der High Tech- und Tourismusbranchen reduziert sich der föderale Anteil der Gewinnsteuer auf 0 Prozent für jeweils 5 (High Tech) und 10 (Tourismus) Jahre. Zu weiteren Vergünstigungen der Gewinnsteuer können Sie hier nachlesen.
Als allgemeiner Vorteil kann man auch die Erleichterung der bürokratischen Prozessen und Prozeduren nennen – im Rahmen der Sonderwirtschaftszonen handelt es sich um das „1 Fenster Prinzip“, damit die Residenten ihre Produktion in Russland schneller und sicherer starten können.

Weitere Vorteile in einigen Wirtschaftszonen

In der Sonderwirtschaftszone „Alabuga“ (Industrie) bekommt man z.B. investorenfreundliche Voraussetzungen beim Grundstückskauf. Alle Residenten werden von Importgebühren bei der Einfuhr von Anlagen befreit, die im Ausland hergestellt wurden. Für die Erleichterung der Zollabwicklung hat die Sonderwirtschaftszone „Alabuga“ ein eigenes Zollterminal, welches nur für Residenten tätig ist.

In der Sonderwirtschaftszone „Titanium Valley“ (Industrie) bekommt man nicht nur Infrastruktur und die oben genannten Privilegien, sondern auch den Zugang zu den Rohstoffen, wie etwa Titan etc. Für die Entwicklung dieser Sonderwirtschaftszone hat die Regierung ein spezielles Programm ausgearbeitet, in dessen Rahmen das für die Produktion geeignete Personal geschult wird. Auf Anfrage jedes einzelnen Residenten steht dieses Personal in der Sonderwirtschaftszone auch zur Verfügung.

Im Rahmen der touristischen Wirtschaftszonen stellt man auch die Infrastruktur zur Verfügung. Die Grundstücke werden meistens ohne besonderen Wettbewerb an die Residenten verpachtet. Die Pacht ist für Residenten recht niedrig, wodurch die Kosten gesenkt werden. Auf Wunsch des Residenten kann das jeweilige Grundstück gekauft werden.

Im High Tech-Bereich geht es neben den allgemeinen Privilegien auch um die fertige Infrastruktur und moderate Pachtpreise. In der Sonderwirtschaftszone „Dubna“ stellt man z.B. zudem die Wohnanlagen für die ausländischen Arbeitnehmer der Residenten zur Verfügung. Ein Grundstück kann für ca. 1.000 Dollar jährlich pro Hektar gepachtet werden.

In der Sonderwirtschaftszone „Uljanowsk“, die als ein Logistikzentrum vorgesehen ist, gelten die reduzierten Steuersätze bei fast allen Steuern. Für die Residenten ist ein externes Zollterminal im Betrieb. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, die Ware uneingeschränkt am Zollterminal aufzubewahren, ohne Transportgebühren sowie Gebühren für die Lagerung. Neben der Infrastruktur, die auch bei anderen Sonderwirtschaftszonen zur Verfügung gestellt wird, besteht im Rahmen der Tätigkeit der logistischen Sonderwirtschaftszonen die Möglichkeit, eine Flugzeughalle bzw. einen Warenlager entweder kostenlos zu bekommen oder günstig anzumieten.

Wie wird man zum Residenten einer Sonderwirtschaftszone in Russland?

Um zum Residenten einer Sonderwirtschaftszone in Russland zu werden, muss man eine juristische Person in Form einer russischen GmBH oder AG an dem Standort gründen, wo die Sonderwirtschaftszone liegt. Für ausländische Investoren besteht die Möglichkeit eine Tochtergesellschaft in der Sonderwirtschaftszone zu gründen, um auf die Privilegien zurückgreifen zu können. Außerdem werden ein Businessplan sowie Investitionen in verschiedener Höhe, je nach Art und Position der Sonderwirtschaftszone, für den Status des Residenten benötigt.

Unsere Leistungen für Sie

    Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Ihrer Lokalisierung in Russland. Insbesondere stehen unsere Mitarbeiter bei folgenden Aufgabenfeldern zur Verfügung:
  • Rechtsberatung bei der Lokalisierung in Russland;
  • Beratung zum russischen Steuersystem;
  • Risikomanagement und allgemeine Fragen der Investitionen in Russland;
  • Gesellschaftsrechtliche Fragen, wie z.B. Unternehmensgründung, Umwandlung, Joint venture mit russischen Partnern etc.;
  • IT-Recht, Urheberrecht, Patentrecht sowie Know-how;
  • Zollabwicklung und Organisation der Lieferung nach Russland.

© Hermann Jakobi, LL.M.
© Dr. Olga Kylina

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