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NEWS: Das russische Kulturministerium will eine schnellere Sperrung von Piraterie-Inhalten im Internet ermöglichen

Das russische Kulturministerium erarbeitete einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Internet-Piraterie. Der Entwurf soll verschärfte Regelungen in das russische Gesetz Nr. 149-ФЗ vom 27. Juli 2006 „Über die Information, Informationstechnologien und Datenschutz„ einführen.

Die Urheberrechtsinhaber sollen künftig eine schnellere Sperrung von Web-Seiten, die urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreiten, erreichen können. Dafür ist geplant, das entsprechende Sperrverfahren zu verändern.

Wie wird der Zugang zu den Piraterie-Inhalten blockiert?

Der Entwurf sieht im Vergleich zu der aktuellen Regelung verkürzte Fristen vor. Das künftige Prozedere soll folgende Schritte beinhalten:

  1. Die Urheberrechtsinhaber, deren Rechte verletzt sind, müssen bei der Aufsichtsbehörde (Roskomnadsor)* einen Antrag auf Sperrung solcher Inhalte stellen. Dem Antrag ist das Gerichtsurteil beizulegen, das die Rechtsverletzung festgestellt und die Sperrung der Inhalte bestimmter Content-Anbieter angeordnet hat.
  2. Roskomnadsor hat binnen eines Tages nach dem Erhalt des Antrags jeweilige Internetdienstanbieter zu kontaktieren und diese zu verpflichten, bestimmte Web-Seiten bzw. Inhalte zu blockieren.

  3. Der Internetdienstanbieter muss innerhalb eines Tages nach der Anordnung des Roskomnadsors den Zugang zu den besagten Inhalten sperren.
    Ist die Sperrung der bestimmten Inhalte aus technischen Gründen nicht möglich, hat der Internetdienstanbieter den Zugang zu der Internet-Ressource zu beschränken.

Wie erfolgt die Sperrung derzeitig?

Aktuell ist das ganze Verfahren umständlicher und nimmt wesentlich mehr Zeit in Anspruch. So müssen bis zur Sperrung folgende Schritte unternommen werden:

  1. Nach dem Erhalt des Antrags hat Roskomnadsor drei Tage, um den Host Provider herauszufinden und diesem die Zugangssperrung bestimmter Piraterie-Inhalte anzuordnen.
  2. Der Host-Provider muss innerhalb eines Tages nach dem Zugang der Anordnung den konkreten Inhaltsanbieter (Content-Provider) aufsuchen und ihm mitteilen, dass bestimmte Inhalte zu blockieren sind.
  3. Der betroffene Content-Anbieter hat einen Tag dafür, die Inhalte zu löschen oder den Zugang zu solchen zu blockieren. Handelt er nicht, wird der Zugang von dem Host-Provider spätestens drei Tage danach gesperrt.

Werden weder der Webhoster, noch der konkrete Content-Anbieter aktiv, geht die Sperrungspflicht auf den Internetdienstanbieter über.

Das aktuelle Verfahren gilt nicht in Bezug auf Fotos.

Ob die vorgeschlagene Regelung unverändert bei dem Gesetzgeber eingereicht wird, liegt derzeit in Händen der russischen Regierung. Für die öffentliche Besprechung des Entwurfs ist Frist bis zum 8. Oktober 2018 gesetzt.

* Roskomnadsor ist der Föderale Dienst für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation.

Der Text des Gesetzentwurfs ist unter https://regulation.gov.ru/p/83818 zugänglich.

Maria Mikhaylova, LL.M.

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