NEWS: Formalisierte Umweltsteuer statt unübersichtlicher Umweltgebühr
Das Finanzministerium Russlands erarbeitete einen neuen Gesetzentwurf, mit dem eine neue Steuer in das russische Steuergesetzbuch eingeführt werden soll. Die Umweltsteuer tritt an die Stelle der Umweltgebühr – einer steuerähnlichen Zahlung wegen Umweltbeeinträchtigungen. Geplant ist, dass die besagte Änderung im Jahr 2020 in Kraft tritt.
Die Verankerung der Steuer im Steuergesetzbuch bezweckt unter anderem eine effizientere Erhebung von Zahlungen in diesem Bereich. 2017 beliefen sich die Haushaltseinnahmen aus umweltbezogenen Gebühren auf 14,2 Mio. RUB.
Steuerlast betrifft Unternehmen, deren Tätigkeit auf dem russischen Territorium mit Umweltbeeinträchtigungen verbunden ist.
Besteuert werden dabei Emissionen, Abfälle und Abwasser von Schmutzstoffen sowie anderweitige Umweltbeeinträchtigungen. Der jeweilige Steuersatz bestimmt sich je nach dem Gefahrengrad der Verschmutzung.
Die Umweltsteuer soll viermal jährlich erhoben werden. Die Bemessungsgrundlage wird von Steuerzahlern selbst berechnet.
Der Gesetzentwurf ist unter http://regulation.gov.ru/projects#departments=3&npa=83016 abrufbar (Проект Федерального закона «О внесении изменений в части первую и вторую Налогового кодекса Российской Федерации» Nr. 02/04/08-18/00083016).
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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