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NEWS: Beschäftigung von Ausländern in Russland - ab 2019 neue Pflichten für Arbeitgeber

Die in Russland tätigen Arbeitgeber sind ab 2019 verpflichtet zu kontrollieren, dass ihre ausländischen Mitarbeiter sich an das im Aufenthaltstitel angegebene Ziel der Einreise nach Russland halten und das Land rechtzeitig verlassen.

Diese in Art. 16 des Föderalen Gesetzes Nr. 115-ФЗ vom 25. Juli 2002 „Über den Rechtsstatus der Ausländer in der Russischen Föderation“ festgelegte Regelung tritt am 16. Januar 2019 in Kraft.

Wie die Arbeitgeber vorzugehen haben, damit die besagte Pflicht erfüllt ist, bestimmt die Regierung Russlands durch eine Verordnung. Der Verordnungsentwurf wurde vom Innenministerium erarbeitet und befindet sich derzeit in der Phase „Öffentliche Besprechung“ bei der russischen Regierung*.

Die Verordnung sieht zum Beispiel folgende Maßnahmen für Arbeitgeber vor:

  • Der Arbeitgeber muss den ausländischen Mitarbeiter darüber informieren, dass er nur die Tätigkeiten in Russland ausüben darf, die mit dem erlaubten Aufenthaltszweck vereinbar sind, und welche Folgen diesbezügliche Verstöße haben.
  • Damit der ausländische Arbeitnehmer rechtzeitig das Land verlässt, muss der Arbeitgeber für die rechtzeitige Buchung und Bezahlung der Reisedokumente (Flug-, Zugtickets etc.) sorgen.
  • Unterlässt der Arbeitgeber die besagten Sorgfaltspflichten, droht ihm eine Geldstrafe. Für natürliche Personen beträgt die Strafe von 2 000 bis 4 000 RUB, für Beamte – von 45 000 bis 50 000 RUB, für juristische Personen – von 400 000 bis 500 000 RUB.

    * Der Entwurf der Regierungsverordnung ist unter http://regulation.gov.ru/projects#npa=83687 zugänglich.

    Maria Mikhaylova, LL.M.

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