NEWS: Reform des Leasings in Russland steht an
Das russische Finanzministerium schlägt vor, die Leasing-Normen des russischen Zivilgesetzbuchs komplett neu zu fassen. Der Entwurf liegt zur öffentlichen Besprechung vor. Was sind nun die wichtigsten Punkte der anstehenden Reform?
Neues Konzept: Leasing ist keine Miete
Statt einem der Unterkapitel im Kapitel zur Regelung der Mietverhältnisse soll Leasing in einem separaten – neu einzuführenden – Kapitel unter dem Titel "Finanzleasing" geregelt werden. Hiermit wird das Leasing-Institut vom Institut der Miete in der Systematik des Gesetzes abgetrennt. Auch in der neuen Definition des Leasings wird Miete nicht mehr erwähnt. Das neu konzipierte Leasing wird vielmehr als abgesicherte Finanzierung gestaltet. So behält der Leasinggeber das Eigentumsrecht an der geleasten Sache – als Sicherheit – bis zum Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung seitens des Leasingnehmers. Erfüllt der Leasingnehmer seine Zahlungsverpflichtungen, geht das Eigentum auf ihn über. Nach heute geltenden Regelungen ist der Gegenstand des Leasings – im Sinne eines Mietverhältnisses – grundsätzlich an den Leasinggeber zurückzugeben.
Der Leasinggeber kann durch Dritten ersetzt werden
Der Leasinggeber kann seine Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Leasingnehmers einem Dritten übertragen. Eine Ausnahme aus dieser Grundregel stellen die Fälle vor, in denen der Leasinggeber sich zusätzlich verpflichtet hat, bestimmte Bedingungen bei der Nutzung der Sache zu gewährleisten. Es kann sich z.B. um Wartung, Versicherung bzw. Reparatur handeln.
Rechte des Leasinggebers
Dem Leasinggeber steht frei, ohne einen Rechtsweg beschreiten zu müssen, und zwar alleine auf Grund eines beim Notar erwirkten Vollstreckungsvermerks, folgende Handlungen vorzunehmen:
- ausbleibende Zahlungen beizutreiben;
- Nutzung des Leasing-Vermögens zu beschränken;
- Herausgabe des Leasing-Vermögens zu fordern.
Ferner soll das Rechts des Leasinggebers gegenüber dem unternehmerisch tätigen Leasingnehmer aufgenommen werden, bei Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen die Nutzung der Leasing-Sache zu unterbrechen, bis das fehlerhafte Verhalten beendet wird.
Darüber hinaus werden zum Schutz des Leasinggebers Fälle aufgelistet, in denen er eine vorzeitige Vertragserfüllung seitens des Leasingnehmers verlangen kann. Einer der Fälle ist Verlust-, Zerstörungs- oder Verletzungsgefahr für das geleaste Vermögen.
Den entsprechenden Gesetzesentwurf auf Russisch finden Sie hier http://regulation.gov.ru/p/83902
Dr. Olga Kylina
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