Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Aktuelles

NEWS: Seit März 2018 gilt in Russland ein neues Kontrollverfahren für Devisengeschäfte

Die neuen Regelungen im russischen Währungsrecht sind in erster Linie für die Teilnehmer der Außenwirtschaftstätigkeit und ihre Bankgeschäfte relevant. Betroffen sind sowohl russische Währungsansässige (juristische und natürliche Personen), als auch die des ausländischen Währungsraums (ausgenommen natürliche Personen).

Zu den wesentlichen Änderungen im russischen Devisenrecht gehört zum Beispiel, dass man den Vertrag bei der entsprechenden zuständigen Bank anmelden muss, welchem dort eine Identifikationsnummer zugeteilt wird. Diese Änderung führt zur Abschaffung des Geschäftspasses, der über längere Zeit das einzig mögliche und das wichtgste Instrument der Währungskontrolle war.

NEWS: Russland beteiligt sich an der Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent BEPS

Russland, Deutschland und 66 weitere Staaten haben im Juni 2017 am Sitz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris das multilaterale Übereinkommen vom 24. November 2016 unterzeichnet, das die Einschränkung der Steuerhinterziehungsmöglichkeiten durch transnationale Konzerne bezweckt (Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent BEPS, MLI).

Dieses Übereinkommen, welches 1100 Doppelbesteuerungsabkommen abdeckt, wird das System der steuerlichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ergänzen und mögliche Steuerlücken, die eine Steuerhinterziehung ermöglichen, zudecken.

NEWS: Wird nun in Russland die Gebühr für die Eintragung von juristischen Personen und Einzelunternehmern abgeschafft?

Die Föderale Regierung Russlands beauftragte das Finanzministerium, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der staatlichen Gebühr für die Eintragung juristischer Personen und Einzelunternehmer in das Handelsregister (EGRUL*) auszuarbeiten.

Das Vorhaben hat zum Ziel, die Entwicklung des kleinen Unternehmentums in Russland zu fördern, wodurch schlussendlich neue Arbeitsplätze geschaffen werden sollen und die Zahl der Steuerzahler steigen soll.

Die Gebühr bei einem elektronischen Antrag auf die Eintragung einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers soll nun auf null reduziert werden (sog. „Start für Null“). Heute muss man noch für die Eintragung einer juristischen Person ins russische Handelsregister eine Gebühr in Höhe von 4 000 RUB und für die Eintragung eines Einzelunternehmers 800 RUB bezahlen (Art. 333.33 Abs. 1 Nr. 1, 6 des Steuergesetzbuches Russlands).

NEWS: Tausende von Paketen kommen nicht über die russische Grenze

In den Zoll- und Lagerhallen der russischen Flughäfen bleiben Tausende von Sendungen liegen. Die ausländischen Online-Shops und Lieferdienste müssen wegen des Lieferverzugs für Verluste aufkommen. Wie kommt das zustande? Worauf müssen die deutschen Betreiber von Online-Shops achten, um Probleme an der Grenze zu vermeiden?

Verursacht wurde dieser Zustand durch die neuen Regeln des Föderalen Zolldienstes Russlands. Im Rahmen eines Experiments musste jeder Käufer seine Steuer-Identifikationsnummer und alle Internet-Links der im Ausland bestellten Waren dem Verkäufer zur Verfügung stellen. Der ausländische Verkäufer müsste diese Daten sodann auf die nach Russland zu schickenden Pakete anbringen. Das Ziel des Experiments ist, das Risiko der Warenbestellung auf die "Strohmänner" und somit den rechtwidrigen Umgang der steuerlichen Verpflichtungen zu mindern.

NEWS: Indizienbeweise gegen wirtschaftlich Berechtigte (wirtschaftlicher Eigentümer): Neue Ausführungen des Obersten Gerichtshofs zur subsidiären Haftung

Im Februar 2018 verkündete das Wirtschaftskollegium des Obersten Gerichtshofes Russlands einen Beschluss (1), der es ermöglicht, den letzten wirtschaftlich Berechtigten (2) einer insolventen Firma subsidiär haftbar zu machen. Somit führt der russische Oberste Gerichtshof die im Jahr 2017 intensiv entwickelte Linie der Haftbarkeit der Beteiligten mit der tatsächlichen Unternehmenskontrolle in einem Insolvenzfall weiter.

Das Wirtschaftskollegium erläuterte, es sei objektiv sehr kompliziert, direkte Beweise der Einflussnahme des letzten wirtschaftlich Berechtigten auf die Geschäfte der verschuldeten Firma zu finden. Häufig handle es sich um einen sog. „Schattenbenefiziar“ bzw. "Schatteneigentümer", dessen Rolle bei der Insolvenz auf den ersten Blick nicht erkennbar sei. Und es sei auch nicht in seinem Interesse, diese publik zu machen.

NEWS: Veraltete Regeln des russischen Währungsrechts: Reformierung notwendig

Rechtsexperten in Russland sind sich einig: Veränderungen im russischen Währungsrecht sind nötig. Es gibt viele Rechtnormen, die der Gegenwart nicht entsprechen bzw. nicht genügen. Der russische Regierungschef Dmitri Medwedew äußerte sich ebenfalls zu diesem Thema: Man müsse die alten Normen „schnell und unumkehrbar“ loswerden.

Russische Juristen weisen darauf hin, dass die Währungsrechtsregelungen hoffnungslos veraltet sind. Die aktuellen Normen stellen ein Hindernis für die Unternehmer dar. Die Außenwirtschaft wird dadurch ebenfalls erheblich beeinträchtigt. Das größte Problem wird in der Gewinnrepatriierungsanforderung für russische Ausfuhrhändler sowie in der Regelung gesehen, die den russischen Währungsansässigen die Nutzung ihrer ausländischen Bankkonten umständlicher macht.

NEWS: Die EU fordert von Russland eine Entschädigung für das Importembargo auf Schweinefleisch

Im Jahr 2014 hat Russland die Einführ von Schweinefleisch aus den EU-Länder verboten. Der Grund dafür war sehr stark verbreitete Afrikanische Schweinepest (ASF) in Litauen und Polen. Es war ein „Härtetreffer“ für dänische, deutsche und niederländische Landwirte. Zum Ausgleich hat Russland ihre heimische Fleischproduktion wesentlich erhöht.

Die Europäische Union meint, dass diese Lebensmittelsanktionen politisch motiviert sind, deswegen verlangt sie von Russland 1,39 Milliarden Euro jährlich als Schadensersatz für die Importbeschränkungen. Die Summe entspricht dem Gesamtwert des russisch-europäischen Schweinefleischimports im Jahr 2013. Dabei sollte sich die Strafe jedes Jahr um 13% erhöhen.

Ende 2017 hat das Wirtschaftsministerium Russlands berichtet, dass die WTO-Anforderungen erfüllt wurden. Der Import des Schweinefleisches bleibt trotzdem als russische wirtschaftliche Reaktion auf die sektoralen Sanktionen der Europäischen Union verboten.

NEWS: Industrielle Erzeugnisse ohne Entsprechung in Russland: Neue Regeln der Zuordnung

Seit dem 1. Februar 2018 gelten die neuen Regeln und Kriterien für die Zuordnung der industriellen Erzeugnisse zu den Produkten, die keine in Russland hergestellten Entsprechungen haben.

Für die Zuordnung der besagten Produkte ist das Ministerium für Industrie und Handel Russlands zuständig. Das Ministerium trifft seine Entscheidung aufgrund eines Gutachtens, das von den bestimmten Organisationen mit entsprechenden Fachkenntnissen aufzustellen ist. Die Liste von solchen Gutachtenstellen wird ebenfalls vom russischen Ministerium für Industrie und Handel zusammengestellt.

Maßgeblich für die Zuordnung sind Unterschiede zwischen den Parametern der Industrieerzeugnisse – derjenigen, die bereits in Russland hergestellt werden, und derjenigen, die für den russischen industriellen Raum noch neu sind. In Betracht kommen unter anderem solche Beschaffenheitsmerkmale wie Robustheit, Sicherheit, Ergonomie, Energieeffizienz, Umweltfreundlichkeit.

NEWS: Zollfreie Wareneinfuhr nach Russland: Was ändert sich ab 2019?

Gut zu wissen für Online-Shop-Liebhaber, die gerne etwas aus dem Ausland bestellen:

Im Jahr 2018 liegt die Grenze für die zollfreie Einfuhr bei 1000 EUR. Es handelt sich dabei um den Gesamtpreis aller Einkäufe im Laufe eines Monats.

Ab 2019 wird diese Grenze auf 500 EUR herabgesetzt. Die aufzuerlegende Zollgebühr wird 30% von dem für die Ware gezahlten Preis ausmachen, aber nicht weniger als 4 EUR pro 1 Kg Ware.

Ab 2020 wird jeder Einkauf über 200 EUR mit Zoll belastet. Zu zahlen an Zollgebühren werden 15% vom Kaufpreis, jedoch mindestens 2 EUR pro 1 Kg Ware. In zwei Jahren wird allerdings nicht der Gesamtpreis für alle Monatseinkäufe, sondern derjenige für den jeweiligen Kauf in Betracht gezogen.

NEWS: Das neue Tax-Free-System in allen Städten der Fußball-Weltmeisterschaft

Zu Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland wird in den russischen Städten, die die Spiele empfangen werden, das neue Tax-Free-System gelten. Das Gesetz über die Rückerstattung der Mehrwertsteuer wurde vom russischen Präsidenten Wladimir Putin schon Ende November 2017 unterschrieben.

Somit können ausländische Gäste die Mehrwertsteuer beim Verlassen des Landes zurückerstattet bekommen. Als Erstes werden die Städte Moskau, Sankt Petersburg, Wladiwostok und Kaliningrad das neue Tax-Free-System einführen.

Zugleich diskutiert die russische Regierung über die Einführung des Tax-Free-Systems in allen Städten der Fußball-Weltmeisterschaft.

Daria Vereshchak
Dr. Olga Kylina

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