Sie sind ein deutsches Unternehmen oder deutscher Staatsbürger und möchten Geschäftsanteile bei einer russischen GmbH (OOO) kaufen. Noch vor dem Vertragsabschluss müssen Sie berücksichtigen, dass dieser Kaufvorgang notariell beurkundet werden muss. Und wir empfehlen nachdrücklich, die Beurkundung bei einem russischen Notar durchführen zu lassen. Warum? Das erklären wir nachstehend.
Woraus ergibt sich, dass der Kauf der Beteiligung an einer russischen OOO notariell zu beurkunden ist?