NEWS: Staatsduma kritisiert den Gesetzentwurf zur Pflichtinstallierung der russischen Software auf Smartphones, Computern und Smart TV Fernsehen
Der bei der Staatsduma Russlands anhängige Gesetzentwurf, der die standardmäßige Installierung der russischen Programme und Apps auf solchen Gadgets wie Smartphones, Computer oder Smart TV Fernsehen vorschreibt, stoß auf unterschiedliche Reaktionen der Abgeordneten.
Das Komitee der Staatsduma für informationelle Politik sieht dem Konzept des Gesetzentwurfs im Großen und Ganzen positiv entgegen.
Da die Regierung Russlands bestimmen solle, welche Services auf den Geräten installiert werden müssen, könne sie auch solche sozial wichtigen Services wie „Staatliche Dienstleistungen“ (russisch – „Госуслуги“) oder Steuer-App „Nalog.ru“ (russisch – „Налог.ру“) als Pflicht-Software einstufen.
Das Ministerium für Telekommunikation und Massenmedien Russlands sowie das Rechtsdepartement der Staatsduma sind hingegen eher skeptisch eingestellt.
Der Gesetzentwurf sei mit den Bestimmungen des Vertrages über die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) nicht kompatibel. Die Vorschriften des Gesetzentwurfs könnten gegen die Wettbewerbsgrundsätze der EAWU verstoßen.
Außerdem solle die neue Regelung in das Föderale Gesetz Nr. 2300-1 vom 7. Februar 1992 „Über den Verbraucherschutz“ eingeführt werden. Das Gesetz gelte nicht für juristische Personen, die ebenfalls die betroffenen Geräte kaufen. Der Gesetzentwurf berücksichtige diesen Umstand nicht.
Wir berichten Ihnen weiter, welches Schicksal den bestrittenen Entwurf erwartet.
Quelle: https://www.kommersant.ru/doc/4089757
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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