EAWU: Was sollten Lieferanten wissen
Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) ist eine internationale Organisation zur Schaffung eines Binnenmarkts mit unifizierten Zollregeln. Im Rahmen der EAWU wird freier Waren-, Dienstleistungen-, Kapital- und Arbeitnehmerverkehr gewährleistet. Mitglieder der Eurasischen Wirtschaftsunion sind derzeit die Russische Föderation, Weißrussland (gleich: Belarus), Kasachstan, Armenien und Kirgisistan.
EINFÜHRENDES
Die Unternehmen aus diesen fünf Mitgliedstaaten haben eine große Anzahl an Geschäftspartnern weltweit. Vor allem spielen die europäischen Staaten dabei eine große Rolle. Die Europäische Union (EU) ist der größte Käufer von Waren aus der EAWU. Laut den statistischen Angaben der Eurasischen Wirtschaftskommission wurden 52,4 % aller Waren im Zeitraum von Januar bis Juli 2018 in die EU geliefert. Dabei beträgt der prozentuale Anteil der Gesamtlieferungen nach Niederlande 10,9 %, nach Deutschland 7,6 %, nach Italien 5,7 % und nach Polen 3,9%. Einer der größten Lieferanten in die EAWU ist ebenfalls die EU (40,5 % im Jahr 2018). Die meisten Lieferungen kommen aus Deutschland (11,4 %), Italien (4,6 %) und Frankreich (4,5 %) [1].
Sollten Sie einen Geschäftspartner aus Russland oder einem anderen der oben genannten Staaten haben, müssen Sie nicht nur die jeweiligen innerstaatlichen Regelungen bei Ihren Vertragsschlüssen und Ihren Lieferungen einhalten, sondern in erster Linie auf die einheitlichen Regeln der Wirtschaftsunion achten. Der von der EAWU vorgegebene Rechts- und Wirtschaftsrahmen weist einige Besonderheiten im Vergleich zu der alten Lage auf.
Die Eurasische Wirtschaftsunion entstand ursprünglich als eine Zollunion. Das Territorium aller Mitgliedstaaten bildete ein gemeinsames Zollgebiet mit einer Freihandelszone. Beim Handelsverkehr zwischen den Unternehmen aus den EAWU-Staaten werden keine Zollgebühren erhoben, keine außertariflichen (nichttarifären) Regelungen verabschiedet sowie keine Antidumping- und Kompensationsmaßnahmen getroffen.
AUßENHANDELS- UND ZOLLREGELUNG
Die Wirtschaftskommission der EAWU (tätig seit 2012) ist für die Änderung der Importzollsätze, Führung des einheitlichen Warenverzeichnisses, Festsetzung von Zollpräferenzen sowie für das Ergreifen von Maßnahmen der außertariflichen Regelungen zu Verboten und Einschränkungen zuständig. Die Entscheidungen der Wirtschaftskommission haben unmittelbare Geltung für alle Mitgliedstaaten und bedürfen keiner zusätzlichen Zustimmung auf der nationalen Ebene. Somit müssen diese Rechtsakte mit direkter Wirkung bei Lieferungen in die EAWU in erster Linie beachtet werden.
Ein weiteres wichtiges Gesetz in der EAWU ist der einheitliche Zollkodex, der ebenso in allen Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung entfaltet.
Einheitlicher Zolltarif
Im Rahmen der EAWU gelten der einheitliche Zolltarif und einheitliche Regeln für den Außenhandel mit anderen Staaten. Unter dem einheitlichen Zolltarif sind die vorgegebenen Zollsätze auf die in die EAWU-Staaten aus den Drittstaaten eingeführten bzw. einzuführenden Waren zu verstehen. Die Zollsätze sind dem einheitlichen Warenverzeichnis (gleich: der einheitlichen Warennomenklatur) für den Außenhandel der EAWU zu entnehmen [2].
So gilt zum Beispiel für die nach Russland importierte Milch mit Fettgehalt nicht mehr als 1 % der Zollsatz von 15 % vom Zollwert. Der Zollsatz für Brennholz beträgt 10 % vom Zollwert.
Einheitliche Zollgrenze
Bereits seit 2011 wurde die Zollkontrolle zwischen den Mitgliedstaaten aufgehoben und auf die Außengrenzen der Zollunion verlagert. Innerhalb des EAWU-Territoriums wird der freie Verkehr von Waren und Transportmitteln aus den Mitgliedstaaten oder aus den Drittstaaten nach ihrer Überlassung zum internen Gebrauch gewährleistet.
Wenn Sie also aus der EU nach Russland über zum Beispiel Weißrussland liefern, bedeutet es, dass die Zollabfertigung in Weißrussland stattfindet und danach können die Waren direkt nach Russland transportiert werden [3].
Einheitliches Zollverfahren
Innerhalb der EAWU gelten einheitliche Vorschriften, die den genauen Ablauf der Zollanmeldung, Bezahlung der Zollgebühren, Bestimmung des Zollwertes und des Ursprungslandes von Waren betreffen.
Der Zollkodex der EAWU sieht 17 unterschiedliche Zollverfahren vor [4]. Dazu gehören unter anderem Überlassung zum internen Gebrauch, Ausfuhr, Zolltransit, Zolllager, Veredelung im und außerhalb des Zollgebiets, Zollfreier Handel usw. Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt davon ab, welches Ziel der Lieferant verfolgt.
Bei der Verzollung sind Einfuhr- bzw. Ausfuhrgebühren, Mehrwertsteuer, Akzise sowie Zollabfertigungsgebühren zu zahlen. Die Einfuhrgebühren werden in dem Staat bezahlt, in dem die Waren die EAWU-Grenze überschreiten. Danach werden sie zwischen den Mitgliedstaaten nach bestimmten Prozentsätzen verteilt.
Verbote und Beschränkungen
Manche Waren können Verboten oder Beschränkungen unterliegen.
Die Eurasische Wirtschaftskommission erstellte eine Liste von Waren, deren Einfuhr in die EAWU verboten oder lizenzpflichtig ist [5]. Ist die Ware lizenzpflichtig, muss bei der Zollbehörde die entsprechende Lizenz vorgelegt werden.
Es ist zum Beispiel verboten, Folgendes in die EAWU einzuführen: gefährliche Abfälle, darunter Magnesiumstaub, Abfälle mit organischen Phosphorverbindungen; Erzeugnisse aus grönländischen Seehunden.
Erlaubnispflichtig sind zum Beispiel bestimmte Pflanzenschutzmittel (Pestiziden), Wildpflanzen und Wildtiere, sowie Edelsteine.
Beachten Sie auch Lebensmittel-Embargo der Russischen Föderation gegenüber der EU.
Einheitliche Qualitätsstandards und Konformitätsanforderungen
Außerdem gelten in der EAWU unifizierte Regeln der Qualitätskontrolle. Die Produkte, die in den Verkehr in der EAWU freigelassen werden, müssen bestimmte Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllen. Solche sind in den technischen Regelwerken der EAWU (gleich: technische Reglements, TR) enthalten [6]. Zur Umsetzung von technischen Regelwerken gelten Standards der EAWU, die Produktionseigenschaften, sowie Regeln zu Projektierung, Herstellung, Bau, Montage, Transport, Verpackung usw. beschreiben [7].
Importieren Sie zum Beispiel Möbel, Maschinen, Lebensmittel oder sonstige Ware, die unter die TR-Regelung fällt, müssen Sie entsprechende TR-Anforderungen erfüllen und sollten sich an die dazu gehörigen Standards richten.
Als Konformitätsnachweis kommen beispielsweise eine Bescheinigung über staatliche Registrierung, eine Konformitätserklärung oder ein Zertifikat über die Erfüllung der TR-Anforderungen in Betracht.
Falls Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen zu Ihrem Russland-Geschäft im Zusammenhang mit den EAWU-Regelungen benötigen, wenden Sie sich an uns.
[1] Statistische Broschüre der Eurasischen Wirtschaftskommission für das Jahr 2018. S. 22.
http://www.eurasiancommission.org/ru/Documents/%D0%95%D0%AD%D0%9A%20-%20...(%D0%A6%D0%B8%D1%84%D1%80%D1%8B%20%D0%B8%20%D1%84%D0%B0%D0%BA%D1%82%D1%8B)_%D1%80%D0%B0%D0%B7%D0%B2%D0%BE%D1%80%D0%BE%D1%82.pdf
[2] http://eec.eaeunion.org/ru/act/trade/catr/ett/Pages/default.aspx
[3] S. Art. 11 des Föderalen Gesetzes der Russischen Föderation Nr. 289-ФЗ vom 3. August 2018 „Über die Zollregelung in der Russischen Föderation“. Zugänglich unter: http://www.consultant.ru/cons/cgi/online.cgi?
req=doc&cacheid=62CE7290FE7147ACE4C939D1C822AA06&mode=backrefs&div=LAW&dirRefFld=65532&opt=1&SORTTYPE=0&BASENODE=1-1&ts=1499154790770218139&base=LAW&n=312207&rnd=0.3017635456685005#048060258601478045
Die Liste der bestehenden Grenzübergangspunkte ist unter http://www.eurasiancommission.org/ru/act/tam_sotr/dep_tamoj_infr/Pages/C... zu finden.
[4] Art. 127 des Zollkodexes der EAWU. Zugänglich unter: http://www.consultant.ru/cons/cgi/online.cgi?req=doc&base=LAW&n=215315&r...
[5] Die Liste ist unter http://eec.eaeunion.org/ru/act/trade/catr/nontariff/Pages/ed-perechen_ti... zugänglich.
[6] Liste der geltenden technischen Regelwerken der EAWU:
http://www.eurasiancommission.org/ru/act/texnreg/deptexreg/tr/Pages/%D0%...
[7] Liste der geltenden Standards der EAWU: http://www.eurasiancommission.org/ru/act/texnreg/deptexreg/standart/Page...
© Maria Mikhaylova, LL.M.
Teilen Sie uns auch Themen, Fragen, Probleme mit, die für Ihr Russlandgeschäft relevant sind. Gerne gehen wir auf diese Themen bezüglich des russischen Rechts in einem der künftigen Beiträge ein.
Haben Sie Fragen an uns? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Unsere E-Mail: info@lex-temperi.de.
Zur Startseite
Zu unserem Angebot
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich Informationszwecken dient und keine Rechts- oder sonstige Beratung darstellt. Die Veröffentlichungen auf unseren Webseiten sind unser Service für Sie. Obwohl die Beiträge stets mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt werden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Alle Bilder auf dieser Webseite unterliegen der CC0-Lizenz oder werden aufgrund eines unwiderruflichen, weltweiten, nicht exklusiven und lizenzgebührenfreien Nutzungsrechts, gewährt durch Pixabay, verwendet.