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NEWS: Änderungen des russischen Steuergesetzbuches im Herbst 2019

Die Staatsduma Russlands erließ am 19. September 2019 ein Änderungsgesetz zum russischen Steuergesetzbuch. Der Gesetzentwurf wurde von der Regierung vorbereitet und Ende Mai bei der Staatsduma eingereicht. Die Änderungen betreffen fast jedes Kapitel des Steuergesetzbuches und setzen unter anderem die Richtlinien der Steuerpolitik für die Jahre 2019 – 2021 um (zu den Leitlinien für die Jahre 2017 bis 2019 lesen Sie hier).

Zu den steuerrechtlichen Novellen dieses Jahres gehören zum Beispiel:

1. Einkommensteuerfreier Weiterverkauf von Immobilien jetzt früher möglich

Früher konnten Eigentümer ihre Immobilien erst mit Ablauf von 5 Jahren seit ihrem Erwerb einkommensteuerfrei weiterveräußern. Nun beträgt diese Frist 3 Jahre.

2. Natürliche Personen können ihre Kommunikation mit Steuerbehörden über Bürgerbüros (russisch – многофункциональный центр предоставления государственных и муниципальных услуг = Multifunktionales Zentrum zur Erbringung von staatlichen und kommunalen Dienstleistungen) führen.

Es betrifft vor allem die Einreichung von Steuererklärungen und sonstigen Unterlagen in Papierform.

3. Der Erlös aus dem Verkauf von Wertpapieren muss von natürlichen Personen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.

Diese Aufgabe übernehmen entsprechende Steueragenten.

4. Ab 2022 darf das zu viel Gezahlte für eine Steuer auf noch offene Beiträge für eine andere Steuer angerechnet werden (unabhängig von der Art der Steuer – lokal, regional oder föderal).

Mit dem Text des Änderungsgesetzes können Sie sich unter: https://sozd.duma.gov.ru/bill/720839-7 vertraut machen.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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