Ende Juli 2018 verabschiedete die russische Staatsduma Gesetz zur Änderung des russischen Aufenthaltsgesetzes № 109-ФЗ vom 18. Juli 2006. Der Kernpunkt der Novellierung: Empfangende Personen, die Ausländer in ihrer Wohnung beherbergen, können diese nun auch ohne Zustimmung der letzteren abmelden. Diese Änderung löst das Problem der ausgezogenen ausländischen Mietern, welche weder deren neuen Wohnsitz dem Eigentümer mitgeteilt noch sich am alten Wohnsitz selbst abgemeldet haben.