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Ausländer in Russland: Der Wohnsitz kann laut dem Föderalen Gesetz Nr. 257-ФЗ vom 29.07.2018 ohne ihre Zustimmung abgemeldet werden

Ende Juli 2018 verabschiedete die russische Staatsduma Gesetz zur Änderung des russischen Aufenthaltsgesetzes № 109-ФЗ vom 18. Juli 2006. Der Kernpunkt der Novellierung: Empfangende Personen, die Ausländer in ihrer Wohnung beherbergen, können diese nun auch ohne Zustimmung der letzteren abmelden. Diese Änderung löst das Problem der ausgezogenen ausländischen Mietern, welche weder deren neuen Wohnsitz dem Eigentümer mitgeteilt noch sich am alten Wohnsitz selbst abgemeldet haben.

Der Änderungsvorschlag kam im Dezember 2017 von Irina Jarowaja und wurde sodann von der Staatsduma verabschiedet und am 29. Juli 2018 vom russischen Präsidenten unterschrieben und verkündet.

Vorher konnte ein Ausländer ohne seine Zustimmung abgemeldet werden, wenn er:

  • in die Zuständigkeit der Meldebehörde seines neuen Wohnsitzes übergeht,
  • Russland verlässt,
  • stirbt oder
  • wenn sich die Anmeldung als fiktiv herausstellt.

Die Tatsachen, dass die empfangende Person jeden Kontakt mit dem Migranten verliert oder dass sein Arbeitsvertrag gekündigt wurde, waren keine ausreichenden Gründe zur Abmeldung des Wohnsitzes. Der tatsächliche Aufenthaltsort des Ausländers konnte nicht festgestellt werden und der Wohnungseigentümer war daran gehindert, seine Wohnung zu nutzen und über sie vollumfänglich zu verfügen.

Heute kann ein solcher Wohnungseigentümer den in seiner Wohnung wohnhaften Ausländer eigenständig abmelden, wenn festgestellt wird, dass dieser Ausländer aus der Wohnung tatsächlich ausgezogen ist.

Quelle: https://pravo.ru/news/203736/

Das verkündete Gesetz finden Sie unter: http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001201807300065?index=2&r...

Maria Mikhaylova, LL.M.

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