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NEWS: Ab dem 14. August 2018 wird das Vermögen von juristischen Personen beschlagnahmt, die bei einer Bestechung erwischt werden

Juristische Personen, die Ihre Ziele mit Schmiergeld erreichen möchten, müssen ab dem 14. August 2018 mit der Beschlagnahme ihres Vermögens rechnen.

Die Beschlagnahme soll sicherstellen, dass potentielle Geldstrafen ggf. auch tatsächlich eingetrieben werden können. Es handelt sich also um Fälle, in denen gegen eine Gesellschaft mit dem Vorwurf einer aktiven Bestechung gem. Art. 19.28 des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzes ermittelt wird.

Die verdächtige juristische Person darf dann über das weggenommene Vermögen nicht verfügen. Unter Umständen können auch Besitz- und Nutzungsrechte eingeschränkt werden.

Der Vermögenswert soll die vorgesehene Höchstgeldstrafe nicht überschreiten. Die Bankkonten und Bankeinlagen dürfen nur eingefroren werden, wenn kein sonstiges Vermögen vorhanden ist.

Die Beschlagnahme ist vom zuständigen Richter anzuordnen.

Die besagte Sicherungsmaßnahme wird in das Ordnungswidrigkeitengesetz (dessen Art. 27.10) durch das Föderale Gesetz № 298-ФЗ vom 3. August 2018 eingeführt, das am 14. August 2018 in Kraft tritt.

Quelle: http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_179580/4ad346956e2654e28a...

Maria Mikhaylova, LL.M.

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