NEWS: Ab 2019 ist digitale Eintragung von juristischen Personen und Einzelunternehmern ins Handelsregister kostenlos
Das Föderale Gesetz Nr. 234-ФЗ vom 29. Juli 2018 führt ins russische Steuergesetzbuch eine neue Ausnahme aus der Gebührenpflicht ein.
Die Gebühr bei einem elektronischen Antrag auf Eintragung einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers ins russische Handelsregister wird ab dem 1. Januar 2019 auf null reduziert.
Heute muss man noch für die Eintragung einer juristischen Person eine Gebühr in Höhe von 4 000 RUB und für die Eintragung eines Einzelunternehmers 800 RUB bezahlen (Art. 333.33 Abs. 1 Nr. 1, 6 des Steuergesetzbuches Russlands).
Die Gebühr für die Eintragung von Änderungen in Gründungsunterlagen einer juristischen Person und für die Abmeldung eines Einzelunternehmers ist ebenfalls nicht zu zahlen, falls der Antrag elektronisch gestellt wird. Momentan beträgt die Gebühr jeweils 800 RUB und 160 RUB.
Das Gesetz hat zum Ziel, die Entwicklung des kleinen Unternehmertums in Russland zu fördern, wodurch schlussendlich neue Arbeitsplätze geschaffen werden sollen sowie die Zahl der Steuerzahler steigen soll.
Maria Mikhaylova, LL.M.
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