Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Aktuelles

NEWS: 2022 dürfen russische AO und OOO ihre Hauptversammlungen wieder in Form einer Fernabstimmung abhalten

Das Verbot von Fernabstimmungen bei Jahresabschlussversammlungen der russischen AO und OOO wird bis zum 31. Dezember 2022 aufgehoben. Die von der Staatsduma verabschiedeten Regelungen sind am 25. Februar 2022 in Kraft getreten.

Russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO)

Russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO) sind verpflichtet, im Zeitraum von Anfang März bis Ende April eine Jahresgesellschafterversammlung abzuhalten, bei der die Genehmigung des Jahresabschlusses an der Tagesordnung steht. Das genaue Datum bestimmt OOO in ihrer Satzung.

Grundsätzlich müssen solche Gesellschafterversammlungen in der Präsenzform stattfinden.

2022 wird wiederholt eine Fernabstimmung für zulässig erklärt.

NEWS: Weniger Hindernisse für Insolvenzverwalter, Informationen über das Vermögen des insolventen Schuldners in Russland zu erhalten

Einer der Trends bei Insolvenzstreitigkeiten in Russland im Jahr 2021 war die Beseitigung von Hindernissen für die rasche und vollständige Einholung von Informationen über das Vermögen von Schuldnern sowie Personen, die das jeweilige insolvente Schuldnerunternehmen kontrollieren. Das Oberste Gericht Russlands gab neue Erläuterungen in diesem Zusammenhang.

In Insolvenzsachen ist die Schnelligkeit oft entscheidend. Je schneller der Insolvenzverwalter die liquiden Mittel des insolventen Schuldners ausfindig macht, desto besser stehen die Chancen für die Gläubiger, zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzuerhalten.

In der Praxis kommt es oft vor, dass Schuldner bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihr Vermögen auf den Namen von Verwandten registrieren lassen, dieses unter Wert verkaufen oder ihre Aktiva anderweitig schrumpfen.

NEWS: Das russische Lebensmittelembargo bis Ende 2022 verlängert

Der Präsident Russlands Wladimir Putin unterschrieb am 20. September 2021 den Erlass Nr. 534, durch den die Gegensanktionen gegen die EU-Staaten, die USA und eine Reihe anderer Staaten bis Ende 2022 gelten sollen.

Die Gegensanktionen für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Rohstoffe und Lebensmittel nach Russland bleiben bis einschließlich 31. Dezember 2022 in Kraft.

Verboten ist die Einfuhr von Käse, Wurst, Obst und anderen Waren, die in den USA, den EU-Staaten, Kanada, Australien, Norwegen, der Ukraine, Albanien, Montenegro, Island, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland hergestellt werden.

Die Liste der Waren, die dem Einfuhrverbot unterliegen, finden Sie hier.

NEWS: Abschaffung von Gewinnrepatriierungspflichten für russische Ausfuhrhändler soll beschleunigt werden

Das russische Finanzministerium schlägt vor, die schrittweise Abschaffung der Gewinnrepatriierungspflichten auch in Bezug auf Rohstoffe zu beschleunigen. Dafür sollen die bereits geplanten Fristen verkürzt werden.

Die Anforderung, die Erlöse in Rubel aus der Ausfuhr bestimmter Rohstoffe auf Konten bei zugelassenen Banken zu überweisen, soll nicht mehr gelten für:

  • bis zu 70 % der Vertragssumme ab Juli 2022;
  • Aktuell ist es erst ab 2023 geplant.
  • den gesamten Erlös aus dem Vertrag ab 2023.
  • Aktuell ist es erst ab 2024 geplant.

Darüber hinaus sollen einige Rohstoffexporteure von der Rückführung von Gewinn in ausländischer Währung befreit werden für:

NEWS: Bestimmte Repatriierungspflichten für russische Ausfuhrhändler abgeschafft

Der russische Gesetzgeber schafft bestimmte Gewinnrepatriierungspflichten für russische Ausfuhrhändler ab. Von den neuen Regelungen profitieren in erster Linie solche Exporteure, die mit Waren handeln, die keine Rohstoffe sind.

Für viele russische Exporteure wurde seit dem 1. Juli 2021 die Pflicht abgeschafft, die Zahlung ihrer Gewinne stammend von den Partnern ohne Währungsansässigkeit in Russland auf russische Konten zu gewährleisten. Es betrifft solche Verträge, die eine Zahlung in ausländischer Währung vorsehen.

Die Gewinne in ausländischer Währung dürfen nun auf ein Konto des russischen Ausfuhrhändlers bei einer ausländischen Bank überwiesen werden.

Die Änderungen gelten nicht für die Ausfuhr einer Reihe von Waren. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Rohstoffe. Welche Stoffe es sind und welche HS-Codes ihnen zugewiesen sind, ist im Gesetz aufgelistet.

Gesellschaftsrecht Russland: Der Kontrahent muss nicht überprüfen, ob ein Rechtsgeschäft für die andere Partei ein Großgeschäft darstellt

Sachverhalt: Ein Gesellschafter erhob eine Klage mit dem Ziel, ein Geschäft der OOO anzufechten. Seiner Ansicht nach sei der in Frage stehende Vertrag für die Gesellschaft ein Großgeschäft, für welches die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich sei. Letztere sei nicht eingeholt worden.

Was sagten die Gerichte der ersten drei Instanzen dazu?

Das Gericht der ersten Instanz und das Berufungsgericht wiesen die Forderungen des Klägers ab: Der Gesellschafter habe nicht nachweisen können, dass das Geschäft über die übliche Geschäftstätigkeit der Gesellschaft hinausgeht und eben ein zustimmungsbedürftiges Großgeschäft darstellt.

Das Revisionsgericht wies die Sache an die erste Instanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.

Anmerkung:

NEWS: Fernabstimmungen bei Gesellschafterversammlungen russischer AO und OOO auch 2021 möglich

Das Gesetz, mit dem das allgemeine Verbot von Fernabstimmungen über Jahresabschlüsse von AO und OOO für das Jahr 2021 aufgehoben wurde, trat am 7. März 2021 in Kraft.

Russische Aktiengesellschaften (AO)

Nach der neuen Regelung ist das Verbot, die ordentlichen Generalversammlungen russischer Aktiengesellschaften in Form einer Fernabstimmung abzuhalten, vorläufig bis 31. Dezember 2021 aufgehoben.

Es gilt für Generalversammlungen von Aktiengesellschaften, bei denen folgende Beschlüsse zu fassen sind:

NEWS: Deutsche Staatsangehörige können seit dem 4. April 2021 wieder nach Russland einreisen

Russische Regierung hat am 3. April 2021 die Anordnung Nr. 814-p vom 31. März 2021 veröffentlicht. Mit dieser Anordnung wird der Kreis der Länder erweitert, deren Staatsangehörige von den coronabedingten Einschränkungen ausgenommen werden und nun in die Russische Föderation einreisen dürfen.

Die Einreise wird aufgrund eines Visums bzw. eines Aufenthaltstitels möglich.

Über die Wiederaufnahme der Visaerteilung erkundigen Sie sich bei einer diplomatischen Vertretung der Russischen Föderation in Deutschland oder bei einem Visazentrum.

NEWS: Liste der modernen Technologien für spezielle Investitionsverträge in Russland festgelegt

Russland arbeitet seit Jahren daran, den russischen Markt für Investoren attraktiv zu machen. Eines der Instrumente ist hier der spezielle Investitionsvertrag. Die russische Regierung hat nun eine Liste mit modernen Technologien, deren Erarbeitung und Verwendung zum Gegenstand eines speziellen Investitionsvertrags (SIV, russ. - СПИК) werden dürfen, erstellt.

Die SIV haben zum Ziel, Investitionen im russischen industriellen Sektor zu fördern.

Im Rahmen eines SIV verpflichten sich Investoren, innerhalb einer bestimmten Frist unter Verwendung bestimmter moderner Technologien eine Industrieproduktion in Russland zu errichten, zu modernisieren bzw. zu erschließen. Dessen Ergebnis soll eine weltweit konkurrenzfähige Serienproduktion sein.

NEWS: Coronabedingter Aufenthalt von Ausländern in Russland. Migrationsrechtlich relevante Fristen bleiben gehemmt

Am 15. Dezember 2020 wurde der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 791 verabschiedet. Mit diesem Erlass werden die migrationsrechtlichen Fristen verlängert, die wegen des ausgefallenen Luftverkehrs oder der sonstigen mangelnden Verkehrsverbindungen zwischen Staaten nicht mehr eingehalten werden können.

Die Maßnahmen für Ausländer aus Staaten, mit denen Russland die Verkehrsverbindungen noch nicht wieder aufgenommen hat, bleiben bis einschließlich 15. Juni 2021 in Kraft.

Unter anderem gelten folgende Bestimmungen:

    Seiten