Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Aktuelles

NEWS: Wird in Russland nun das Anwaltsmonopol eingeführt?

Eine weitere Entwicklung in einem höchst umstrittenen Bereich der juristischen Dienstleistungen: Im Oktober 2017 hat das Justizministerium Russlands einen neuen Entwurf des Konzepts zur Regulierung des Innenmarktes der professionellen Rechtshilfe vorgestellt (abrufbar unter: http://minjust.ru/deyatelnost-v-sfere-advokatury/koncepciya-regulirovani...).

Die Kernidee des Konzepts ist die Vereinigung aller praktizierenden Juristen unter dem Hut der Rechtsanwaltschaft mit der gleichzeitigen Verleihung der Rechtsanwaltschaft der ausschließlichen Befugnis zur Rechtsberatung und gerichtlichen Vertretung.

Der neue Entwurf sieht also einen allmählichen Übergang zu einem „Anwaltsmonopolgesetz“ vor, das zu Beginn des Jahres 2023 zustande kommen soll.

NEWS: Russland beteiligt sich am automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten

Mit der Unterzeichnung des multilateralen Abkommens MCAA (Multilateral Competent Authority Agreement - Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten) sind seit dem 21. Dezember 2017 Russland und Dutzende weiterer Staaten am internationalen automatischen Informationsaustausch (AIA) mit dabei.

Nach den offiziellen Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD) ist Russland dem CRS (Common Reporting Standards) beigetreten und nimmt am Datenaustausch zwischen den Vertragsstaaten teil.

NEWS: Der Gesetzentwurf des Jahres vom russischen Obersten Gerichtshof: Nunmehr keine Begründung der gerichtlichen Entscheidungen

Eines der wichtigsten Ereignisse des Jahres 2017 war die Plenarsitzung des Obersten Gerichtshofs Russlands am 3. Oktober 2017. In dieser Plenarsitzung schlugen die Richter vor, auf den begründenden Teil der Gerichtsentscheidungen zu verzichten.

Gegen die überwiegende Mehrzahl aller Gerichtsentscheidungen wird nach statistischen Angaben kein Rechtsmittel eingelegt. Nur 11,5 % der Urteile (Stand: 2014 – 2016) landen bei der Berufungsinstanz. Lediglich 2% der erstinstanzlichen Entscheidungen werden vom Berufungsgericht und 0,1 % vom Revisionsgericht geändert bzw. aufgehoben. Dieser Umstand wird dahingehend interpretiert, dass die Beteiligten mit der Entscheidung in der Sache in der Regel einverstanden sind.

NEWS: Der neue Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion ist in Kraft getreten

Am 1. Januar 2018 ist der neue Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion in Kraft getreten. Der neue Kodex ersetzt den bisher geltenden Zollkodex der Zollunion von 2009. Die im Zollkodex der EAWU enthaltenen Regelungen vereinfachen die Zollprozedere und beschleunigen wesentlich das komplette Zollverfahren. Was ändert sich nun für Unternehmer?

Der neue Zollkodex ist für den einheitlichen Zollraum der EAWU-Länder geschaffen und ist von allen EAWU-Mitgliedstaaten ratifiziert worden. Die Entwicklung dieses Gesetzeswerks hat fünf Jahre in Anspruch genommen. Nach Prognosen der Analytiker sollten die neuen Regelungen das Agieren von Geschäftsleuten in allen fünf Staaten – Russland, Weißrussland, Kirgisistan, Kasachstan und Armenien – erleichtern. Die Vorschriften für das Zollverfahren sind nun in den EAWU-Ländern völlig identisch.

NEWS: Arbeitslohn in fremder Währung - bald für Auslandsmitarbeiter möglich

Die russische Staatsduma billigte am 17. Januar 2018 in zweiter Lesung einen Gesetzesentwurf (№ 276412-7) zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs Russlands. Danach dürften russische Firmen ihre Angestellten, die im Ausland tätig sind, in Fremdwährung bezahlen.

Das Gesetz würde den aktuell gegebenen Widerspruch zwischen dem russischen Arbeitsgesetzbuch und dem Föderalen Gesetz v. 10.12.2003 № 173-ФЗ „Über die Währungsregelung und Währungskontrolle“ beseitigen: Laut dem Arbeitsgesetzbuch darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nur in Rubel bezahlen, während das Währungsgesetz zulässt, dass die in Russland ansässigen juristischen Personen Dienstleistungen in Fremdwährung bezahlen können.

Diese Änderungen betreffen in erster Linie Angestellte der russischen Botschaften und Konsulate, Diplomaten, aber natürlich auch sonstige Arbeitnehmer, die ihre Dienststelle im Ausland haben.

NEWS: Tax free in Russland zu Beginn 2018

Im November 2017 wurde von der russischen Staatsduma Gesetz erlassen, das die Rückerstattung der beim Kauf von Waren in russischen Geschäften gezahlten Mehrwertsteuer (18%) für ausländische Gäste vorsieht – das Föderale Gesetz vom 27. November 2017 № 350-FZ zur Änderung des Steuergesetzbuches Russlands. Ausgenommen von dieser steuerlichen Vergünstigung sind allerdings Bürger der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).

Das Tax-Free-System gilt nun seit dem 1. Januar 2018. Die neue Regelung wird als erstes in Moskau, St. Petersburg und Sotschi umgesetzt.

Um die gezahlten Steuergelder zurückzubekommen, braucht man einen Reisepass und einen Kassenbeleg mit bestimmten Angaben, der einen Einkauf im Wert von mindestens 10.000 RUB nachweist.

NEWS: Oberster Gerichtshof Russlands erweitert den Kreis der Verantwortlichen für Unternehmensinsolvenzen

Aus eigener Tasche für die Insolvenz von Geschäftspartnern zu zahlen haben nicht nur diejenigen, die aus den Geschäften überragende Profite gezogen haben, sondern auch diejenigen, die zwielichtige Geschäfte abgeschlossen haben – so hat der Oberste Gerichtshof Russlands beschlossen.

Im Jahr 2016 wurden in Russland über 12.000 Insolvenzverfahren eröffnet. Dabei konnte nur ein Drittel der Schuldner alle Schulden begleichen. In 67% der Fälle blieben die Gläubiger ohne Entschädigung.

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