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NEWS: Arbeitslohn in fremder Währung - bald für Auslandsmitarbeiter möglich

Die russische Staatsduma billigte am 17. Januar 2018 in zweiter Lesung einen Gesetzesentwurf (№ 276412-7) zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs Russlands. Danach dürften russische Firmen ihre Angestellten, die im Ausland tätig sind, in Fremdwährung bezahlen.

Das Gesetz würde den aktuell gegebenen Widerspruch zwischen dem russischen Arbeitsgesetzbuch und dem Föderalen Gesetz v. 10.12.2003 № 173-ФЗ „Über die Währungsregelung und Währungskontrolle“ beseitigen: Laut dem Arbeitsgesetzbuch darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nur in Rubel bezahlen, während das Währungsgesetz zulässt, dass die in Russland ansässigen juristischen Personen Dienstleistungen in Fremdwährung bezahlen können.

Diese Änderungen betreffen in erster Linie Angestellte der russischen Botschaften und Konsulate, Diplomaten, aber natürlich auch sonstige Arbeitnehmer, die ihre Dienststelle im Ausland haben.

Quelle in Russisch: https://pravo.ru/news/view/147252/?mail

Maria Mikhaylova
Dr. Olga Kylina

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