NEWS: Ausländische Steuerbehörden werden an Steuerprüfungen russischer Unternehmen teilnehmen können
Das Föderale Steueramt Russlands erarbeitete ein Dokument zum Verfahren von Steuerprüfungen unter Mitwirkung ausländischer Steuerbehörden. Entwurf dieses Dokuments wurde bereits bei der russischen Regierung eingereicht. Die neue Regelung hat zum Ziel, den internationalen Informationsaustausch in Steuersachen zwischen Behörden zu beschleunigen und zu erleichtern. Für international tätige Unternehmen könnte sich diese Entwicklung als Lösung mancher Unstimmigkeiten und Probleme bei parallel laufender Besteuerung in mehreren Staaten auswirken.
Ausländische Steuerbehörden können bei Steuerprüfungen von russischen Firmen mitmachen. Diese Möglichkeit ist in Art. 82 Abs. 6 des russischen Steuergesetzbuches vorgesehen. Seit Juli 2015 gilt für die Russische Föderation das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, welches ebenfalls eine genehmigungspflichtige Teilnahme an Steuerprüfungen für die Vertragsparteien im Ausland für möglich erklärt.
Allerdings wurde das diesbezügliche Verfahren bis jetzt nicht geregelt, was die Umsetzung der besagten Möglichkeit verhinderte. Das Föderale Steueramt widmete sich nun diesem Problem und reichte bei der Regierung den Entwurf Nr. 02/08/08-18/00082755 vom 1. August 2018 zur Regelung des Zugangs zur Prüfung ein.
So muss eine ausländische Steuerbehörde laut dem Entwurf die Teilnahme an einer Steuerprüfung beim russischen Steueramt beantragen. Die Bearbeitung des Antrags sollte bis ca. zwei Monate dauern. Bei der Zusage erhält die ausländische Behörde nicht nur den Zugang zu den Akten im Rahmen einer bestimmten Prüfung, sondern kann auch unmittelbar an der Prüfung teilnehmen.
Der Zugang zu Informationen, die als Steuergeheimnis gelten, kann eingeschränkt werden.
Der Entwurf ist unter http://regulation.gov.ru/projects/List/AdvancedSearch?type=Grid#npa=82755 zugänglich.
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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