Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

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Aktuelles

Ausländer in Russland: Der Wohnsitz kann laut dem Föderalen Gesetz Nr. 257-ФЗ vom 29.07.2018 ohne ihre Zustimmung abgemeldet werden

Ende Juli 2018 verabschiedete die russische Staatsduma Gesetz zur Änderung des russischen Aufenthaltsgesetzes № 109-ФЗ vom 18. Juli 2006. Der Kernpunkt der Novellierung: Empfangende Personen, die Ausländer in ihrer Wohnung beherbergen, können diese nun auch ohne Zustimmung der letzteren abmelden. Diese Änderung löst das Problem der ausgezogenen ausländischen Mietern, welche weder deren neuen Wohnsitz dem Eigentümer mitgeteilt noch sich am alten Wohnsitz selbst abgemeldet haben.

Der Änderungsvorschlag kam im Dezember 2017 von Irina Jarowaja und wurde sodann von der Staatsduma verabschiedet und am 29. Juli 2018 vom russischen Präsidenten unterschrieben und verkündet.

Vorher konnte ein Ausländer ohne seine Zustimmung abgemeldet werden, wenn er:

NEWS: Russisches Lebensmittelembargo gilt weiter

Der Präsident Russlands Wladimir Putin verlängerte das Embargo gegen Staaten, die seit 2014 wirtschaftliche Sanktionen gegen die Russische Föderation verhängt haben. Die russischen Gegensanktionen im Lebensmittelbereich gelten vorerst bis Ende 2019, wurden aber bereits bis Ende 2020 verlängert.

Anfechtung von Großgeschäften und Geschäften mit Interessiertheit im russischen Gesellschaftsrecht: Beschluss des Plenums des Obersten Gerichtshofs Russlands Nr. 27 vom 26. Juni 2018

Ende Juni 2018 fasste der Oberste Gerichtshof Russlands einen neuen Beschluss zur Anfechtung von Großgeschäften und Geschäften mit Interessiertheit. Es handelt sich um Beschluss des Plenums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation № 27 vom 26. Juni 2018. In dem Beschluss werden solche Fragen wie Verjährungsfristen, quantitative und qualitative Kriterien von Großgeschäften und Geschäften mit Interessiertheit sowie Beweislast u.a. behandelt.

Das im August 2014 abgeschaffte Oberste Wirtschaftsgericht Russlands nahm zu Ende seiner Tätigkeitszeit Stellung zu diesem Thema. Allerdings erfordert die zuletzt erfolgte Reformierung des russischen Zivilrechts, welche auch die Anfechtung erwähnter Geschäfte mitumfasst, entsprechende Aktualisierung der damaligen Positionen des Obersten Wirtschaftsgerichts. Zum Teil werden seine Erläuterungen in der neuen Entscheidung übernommen, zum Teil – abgeschafft und durch prinzipiell neue ersetzt.

Neues zur Gerichtskostenerstattung: Beschluss des Obersten Gerichtshofs Russlands Nr. 80-КГ18-1 vom 11. Mai 2018

Im Mai 2018 wurde von der Zivilkammer des russischen Obersten Gerichtshofs die Frage behandelt, ob eine Partei die Ausgaben für zugekaufte Dienstleistungen eines externen Anwalts erstattet bekommen kann, falls diese zugleich über einen Inhouse-Juristen verfügt.

Erste Instanz lehnte den Erstattungsantrag ab mit der Begründung, dass die Firma die Ausgaben für den externen Anwalt hätte vermeiden können, indem sie ihren Inhouse-Juristen mit der Bearbeitung der Streitsache beauftragt. In der Berufung wurde diese erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.

Die Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs nahm eine Gegenposition ein und wies darauf hin, dass die Firma in dieser Situation in eigenem Interesse handle und berechtigt sei selbst zu entscheiden, von wem sie sich vor Gericht vertreten lässt – von einem ihrer angestellten Juristen oder eben von einem externen Anwalt.

NEWS: Das Kryptogeld wird in der russischen Rechtsprechung zum ersten Mal als Vermögen qualifiziert

Das neunte Appellationsgericht in Moskau beschloss, dass Kryptowährung des insolventen Schuldners in die Insolvenzmasse gehört.

Beschluss

Der Schuldner wurde verpflichtet dem Insolvenzverwalter Zugangsdaten zu seinem Wallet (digitale Geldbörse) bereitzustellen, damit dieser Bitcoin des Schuldners zu der Insolvenzmasse hinzufügt.

Somit wurde das Kryptogeld vom Gericht als Vermögen anerkannt.

Sachverhalt

Der Beklagte in der Ausgangssache schuldete einer russischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung den Betrag in Höhe von 19 Mio. RUB. Da das Vermögen des Schuldners nicht ausreichte, um Schulden zu begleichen, wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet.

NEWS: Begründung der Gerichtsentscheidungen in Russland - Neuere Entwicklungen

Um den brisanten Gesetzesentwurf zur Abschaffung des begründenden Teils von Gerichtsentscheidungen wird es in der Öffentlichkeit, in den Wissenschaftskreisen und im Richtertum heftig diskutiert. Daraufhin hat der Oberste Gerichtshof die ursprüngliche Fassung des Entwurfs überarbeitet. Hauptsächlich wurde die Liste der Sachen wesentlich erweitert, bei denen eine Begründung obligatorisch bleibt.

Zusätzlich zu den ursprünglich erfassten Streitkategorien müssen Gerichte nun bei folgenden Sachen weiterhin mit Begründung entscheiden:

NEWS: Zivilgesetzbuch Russlands im Teil von Finanzgeschäften geändert

Seit dem 1. Juni 2018 erfuhr das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation (fortan ZGB RF) eine Reihe von Änderungen in Bezug auf Abtretung, Kreditverträge, Bankkontenverträge, Akkreditiv und weitere Institute der Finanzrechtsgeschäfte.

Darunter wird durch die Aufnahme des neuen Kapitels 47.1 unter dem Namen „Bedingtes Deponieren (Escrow)“ / "Условное депонирование (эскроу)" der Escrow-Vertrag gesetzlich geregelt, den man mit dem bereits vor einigen Jahren eingeführten Vertrag zur Führung des Escrow-Kontos nicht verwechseln darf. Die Konstruktion und Funktion des Escrow-Vertrags ist diesen des Akkreditivs ähnlich. Im Rahmen des Escrow-Vertrags ziehen die Kontrahenten einen unabhängigen Vermittler heran, welcher das vom Schuldner Geleistete entgegennimmt und dem Gläubiger beim Eintritt von vertraglich vereinbarten Bedingungen weitegibt.

RÜCKSCHAU: Das Internationale Wirtschaftsforum in Jalta "Zukunft der Welt. Zukunft Russlands"

Vom 19. bis 21. April 2018 fand das „IV. Internationale Wirtschaftsforum in Jalta“ statt. Das Jalta-Forum gehört neben dem Petersburger, Moskauer und Krasnojarsker Foren zu den vier größten Wirtschaftsplattformen Russlands.

Dieses Jahr betrug die Teilnehmerzahl 3 122 Personen, darunter 612 ausländische Gäste aus 71 Staaten, 300 Jugendorganisationen sowie Repräsentanten aus 45 russischen Regionen. Die größten ausländischen Delegationen waren die deutsche (fast 100 Teilnehmer, darunter Bundestagsabgeordnete) und die syrische (über 80 Teilnehmer).

Im Rahmen des Forums wurden 70 Veranstaltungen geplant. 46 von denen wurden in Form von Geschäftssektionen und drei als Plenarsitzungen („Zukunft aus der Sicht der Jugend“, „Zukunft Russlands“ und „Zukunft der Welt“) durchgeführt.

NEWS: Das Kryptogeld wird in Russland bald gesetzlich geregelt

Bei der russischen Staatsduma wurde am 20. März 2018 ein Gesetzentwurf zur Regelung der Kryptowährung eingereicht (1). Der Gesetzentwurf „Über die digitalen Finanzaktiva“ führt solche Begriffe wie „Kryptowährung“ und „Token“ ein und klärt die Unterschiede zwischen beiden auf.

Das Gesetz wird die Verhältnisse regeln, die bei der Erzeugung, Aufbewahrung sowie dem Verkehr von digitalen Finanzaktiva entstehen. Außerdem widmet sich das Gesetz Rechten und Pflichten aus den „Smart Contracts“. Eine Vorschrift in dem Gesetz dient vollständig der Erläuterung der Begriffe: Mining, Kryptowährung, Token, Smart Contract, Wallet werden hier definiert.

NEWS: Seit März 2018 gilt in Russland ein neues Kontrollverfahren für Devisengeschäfte

Die neuen Regelungen im russischen Währungsrecht sind in erster Linie für die Teilnehmer der Außenwirtschaftstätigkeit und ihre Bankgeschäfte relevant. Betroffen sind sowohl russische Währungsansässige (juristische und natürliche Personen), als auch die des ausländischen Währungsraums (ausgenommen natürliche Personen).

Zu den wesentlichen Änderungen im russischen Devisenrecht gehört zum Beispiel, dass man den Vertrag bei der entsprechenden zuständigen Bank anmelden muss, welchem dort eine Identifikationsnummer zugeteilt wird. Diese Änderung führt zur Abschaffung des Geschäftspasses, der über längere Zeit das einzig mögliche und das wichtgste Instrument der Währungskontrolle war.

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