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NEWS: Das Kryptogeld wird in der russischen Rechtsprechung zum ersten Mal als Vermögen qualifiziert

Das neunte Appellationsgericht in Moskau beschloss, dass Kryptowährung des insolventen Schuldners in die Insolvenzmasse gehört.

Beschluss

Der Schuldner wurde verpflichtet dem Insolvenzverwalter Zugangsdaten zu seinem Wallet (digitale Geldbörse) bereitzustellen, damit dieser Bitcoin des Schuldners zu der Insolvenzmasse hinzufügt.

Somit wurde das Kryptogeld vom Gericht als Vermögen anerkannt.

Sachverhalt

Der Beklagte in der Ausgangssache schuldete einer russischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung den Betrag in Höhe von 19 Mio. RUB. Da das Vermögen des Schuldners nicht ausreichte, um Schulden zu begleichen, wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Auf Blockchain.info besaß der Schuldner ca. 0,2 Bitcoin. Der Insolvenzverwalter beanspruchte, dass das vorhandene Kryptogeld in die Insolvenzmasse miteingeschlossen sein muss. Andernfalls würde es für Schuldner bedeuten, dass sie ihr Vermögen in Kryptowährung umzuwandeln können und es dadurch von ihren Gläubigern verstecken.

Der Rechtsanwalt des Schuldners seinerseits wies auf den unbestimmten Status des Kryptogeldes hin. Seiner Meinung nach sei Kryptowährung eher Information, als Vermögen.
Das Wirtschaftsgericht in der ersten Instanz hat den Antrag des Insolvenzverwalters abgelehnt, worauf von dem Insolvenzverwalter eine Berufung eingelegt wurde.

Das Appellationsgericht hob die erstinstanzliche Entscheidung auf und verpflichtet den Schuldner, die Zugangsdaten zu seinem Wallet dem Insolvenzverwalter zu übergeben.

Es handelt sich um die Entscheidung des 9. Appellationsgerichts vom 15.05.2018 № 09АП-16416/2018 in der Sache Az. А40-124668/2017. Zugänglich unter: http://ras.arbitr.ru/.

Quelle: https://ria.ru/economy/20180507/1520056481.html

© Maria Mikhaylova

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