Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

NEWS: Das russische Finanzministerium will Banken davon abhalten, Konten ihrer Kunden einzufrieren

Das Finanzministerium bereitete einen Gesetzentwurf zur Änderung des russischen Geldwäschegesetzes vor. Die Korrekturen des Finanzministeriums sollen die Einfrierung der Konten von Bankkunden – natürlichen und juristischen Personen – nach den Geldwäschevorschriften von erhöhten Voraussetzungen abhängig machen.

In der Gesetzesbegründung ist aufgeführt, dass sich Banken oft weigern könnten, die Transaktionen für ihre Kunden auszuführen, ohne Gründe dafür anzugeben. Solche Vorgehensweise beeinträchtige die Geschäftstätigkeit der betroffenen Kunden und schade ihnen.

Die Ablehnung seitens der Banken ist in der Regel dadurch verursacht, dass Kunden keine Unterlagen vorgelegt haben, die die „Sauberkeit“ der begehrten Transaktionen im geldwäscherechtlichen Kontext bestätigen würden.

Ein weiterer möglicher Grund, warum Banken ihre Kunden nicht bedienen wollen, ist ein infolge einer internen Kontrolle entstandener Verdacht, dass die angeforderte Transaktion gegen Geldwäschevorschriften verstößt.

Wann darf die Bank sich nun weigern, Transaktionen durchzuführen?

Der Gesetzentwurf sieht zwei Bedingungen vor, die vorliegen müssen, damit die Banken berechtigt sind, die Konten einzufrieren:

  1. Der jeweilige Kunde muss nach den Regeln für interne Bankkontrolle dem höchsten vorgesehenen Risikoniveau zuzuordnen sein;
  2. Es müssen Informationen vorliegen, die einen Verdacht begründen, dass die vom Kunden angeordneten Transaktionen den Zwecken der Geldwäsche dienen.

Fordert die betroffene Person die Bank schriftlich auf, ihr Gründe für die Absage mitzuteilen, ist sie innerhalb von fünf Werktagen über die Gründe zu informieren.

Die Bank trifft außerdem die Mitteilungspflicht gegenüber dem Rosfinmonitoring (dem russischen Föderalen Dienst für Finanzmonitoring) und der Zentralbank Russlands. Sollten diese Behörden die Weigerung der Bank für unbegründet halten, hat die Bank die jeweilige Transaktion durchzuführen.

Allein der Umstand, dass die Bank über Informationen verfügt, dass der Kunde eine Absage von anderen Kreditinstituten bekommen hat, ist nicht ausreichend für die Annahme des höchsten Risikoniveaus.

Mit dem Text des Gesetzentwurfs können Sie sich unter:
https://regulation.gov.ru/projects/List/AdvancedSearch#departments=3&sea... vertraut machen.

Quelle: https://pravo.ru/news/210893/?desc_search=

© Maria Mikhaylova, LL.M.

E-Mail: info@lex-temperi.de

Zu unserem Angebot

gehen Sie hier über.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich Informationszwecken dient und keine Rechts- oder sonstige Beratung darstellt. Die Veröffentlichungen auf unseren Webseiten sind unser Service für Sie. Obwohl die Beiträge stets mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt werden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Alle Bilder auf dieser Webseite unterliegen der CC0-Lizenz oder werden aufgrund eines unwiderruflichen, weltweiten, nicht exklusiven und lizenzgebührenfreien Nutzungsrechts, gewährt durch Pixabay, verwendet.

Pixabay/geralt, Pixabay-Lizenz