Teilnahme am Umsiedlungsprogramm Russlands für Landsleute: notwendige Unterlagen zur Antragsstellung
Entscheidet sich ein im Ausland lebender Landsmann für eine Teilnahme am russischen Programm zur Unterstützung freiwilliger Migration in die Russische Föderation, ergibt sich gleich zu Beginn die Frage nach den erforderlichen Unterlagen und den anstehenden behördlichen Formalitäten. Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Teilnahme am Übersiedlungsprogramm ist von den Rückkehrern gemäß dem in Paragraph 15 Absatz 1 des staatlichen Programms festgelegten Verfahren zu stellen. Hierfür wird der vorgegebene Fragebogen ausgefüllt und um alle in der beiliegenden Liste genannten Dokumente ergänzt.
Deutsche Originaldokumente - etwa Geburtsurkunden, Hochschulzeugnisse - müssen immer erst legalisiert werden (ausländische Dokumente erfordern eine Apostille). Die Apostillen für deutsche Urkunden holt man in Deutschland ein.
Dokumente in Fremdsprachen müssen sodann ins Russische übersetzt und die Übersetzung muss nach russischen Rechtsregeln notariell beglaubigt werden. Die Übersetzungen kann man entweder beim Notar des Konsulats oder bei einem Notar direkt in Russland beglaubigen lassen.
Folgende Unterlagen sind samt dem Antrag einzureichen:
- Kopien der persönlichen Identitätsdokumente des Antragsstellers und seiner Familienmitglieder
- Zwei Passfotos pro Person (35mm x 45mm), klare Gesichtsaufnahme ohne Kopfbedeckung in Schwarzweiß oder in Farbe
- Kopien der Dokumente über den Familienstatus vom Antragsteller und seiner Familienmitglieder und die dokumentarische Bestätigung der Verwandtschaft
- Kopien von Bildungs- und Qualifikationsdokumenten, einschließlich Nachweise über die berufliche Laufbahn, akademische Titel und Grade
- sonstige Informationen zu beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen (Zertifikate)
- Kopien der Geburtsurkunden des Antragstellers und seiner Familienangehörigen
- Namensänderungsurkunden
- Meldebescheinigung
- NEU seit dem 01.01.2024: Nachweis der Sprachkenntnisse (gilt nicht für die Kategorie der Repatrianten).
Nachdem der Antrag erfolgreich eingereicht und geprüft wurde, wird der Antragsteller über die Entscheidung benachrichtigt und es wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt.
Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Teilnahme-Vorhaben, bieten wir Ihnen an:
- Professionelle juristische Beratung
- Unterstützung beim Sammeln der benötigten Unterlagen
- Prüfung auf Vollständigkeit der Dokumente
- Begleitung und Organisation des gesamten Prozesses
- Gewährleistung einer bestmöglichen Vorbereitung auf die Teilnahme am Rückkehrer-Programm
© Dr. Olga Kylina
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