Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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Umsiedlungsprogramm Russlands für Landsleute

Das sog. Rückkehrer-Programm ist ein staatliches Programm, welches eine erleichterte und beschleunigte Umsiedlung von Landsleuten nach Russland ermöglicht. Wer ein Teilnahmezertifikat für dieses Programm in der Hand hat, hat nicht nur geringeren bürokratischen Aufwand beim Umzug und bei der Regelung von migrationsrechtlichen Fragen, sondern auch einen Anspruch auf Überbrückungshilfen, auf die zollfreie Einfuhr von Hausrat sowie auf eine beschleunigte Erlangung des russischen Passes unter Beibehaltung der vorliegenden Staatsbürgerschaft.

Im Folgenden erläutern wir, wer am staatlichen Programm der Übersiedlung der Landsleute teilnehmen kann.

Welche Personengruppen können vom Rückkehrer-Programm profitieren?

Bereits aus der offiziellen Bezeichnung des Programms* kann abgeleitet werden, dass dieses für Landsleute konzipiert ist. Der Begriff „Landsleute“ ist sehr weit umrissen. Wer unter die Kategorie von Landsleuten fällt, wird in Art. 1 Abs. 1 bis 3 des Föderalen Gesetzes vom 24. Mai 1999 Nr. 99-ФЗ "Über die staatliche Politik der Russischen Föderation in Bezug auf Landsleute im Ausland" bestimmt:

  • Landsleute sind Bürger der Russischen Föderation mit ständigem Wohnsitz im Ausland. Diese Personen sind Landsleute kraft ihrer Staatsangehörigkeit. Ihre Zugehörigkeit zu den Landsleuten wird durch ein Dokument bestätigt, das die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation bescheinigt.
  • Als Landsleute gelten auch

    (Alt. 1) Personen und deren Nachkommen mit Wohnsitz im Ausland, die den auf dem Gebiet der Russischen Föderation historisch ansässigen Völkern angehören,
    sowie

    (Alt. 2) Personen, die sich für eine geistige, kulturelle und rechtliche Verbindung mit der Russischen Föderation entschieden haben und deren Verwandten in direkter aufsteigender Linie (d.h. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw.) früher auf dem Territorium der Russischen Föderation gelebt haben,

    darunter:

    • Personen, die Bürger der UdSSR waren, in den ehemaligen UdSSR-Staaten leben und die Staatsbürgerschaft dieser Staaten erhielten bzw. staatenlos wurden;
    • Nachkommen (Emigranten) aus dem Russischen Staat, aus der Russischen Republik, aus der RSFSR, der UdSSR und der Russischen Föderation, die die entsprechende Staatsangehörigkeit besaßen und Bürger eines ausländischen Staates oder Staatenlose wurden.

Gehören Sie einer der benannten Gruppen an, ist für Sie die Teilnahme am Umsiedlungsprogramm offen.

Ab dem 1.1.2024 wird in das Programm eine neue Repatrianten-Kategorie eingeführt. Für diese Personengruppe werden noch bessere Teilnahmebedingungen vorgesehen. Wer als Repatrianten betrachtet wird, können Sie hier nachlesen.

Des Weiteren wird auf folgende Bedingungen abgestellt, die neben der Kernvoraussetzung (Anerkennung als Landsmann) unbedingt erfüllt werden müssen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres;
  • Vorhandene Handlungsfähigkeit;
  • Anforderungen, die im Staatsprogramm und im jeweiligen regionalen Programm festgelegt sind;
    Das bedeutet für Sie, dass Sie sich mit Anforderungen der Wunschregion vertraut machen müssen, bevor Sie den Teilnahmeantrag stellen. Denn wenn Sie die Anforderungen der Wunschregion nicht erfüllen, wird der Antrag abgelehnt und Sie verlieren einige Monate Zeit.

    Z.B. nimmt die Region Krasnodar nur Personen mit medizinischen und pädagogischen Berufen (etwa, Arzt, Krankenschwester, Krankenpfleger, Lehrer, Erzieher) auf und lässt vielmehr den Zuzug nur in konkrete ländliche Gebiete zu. Auch wenn Sie also einen passenden Beruf haben, werden Sie in der Region Krasnodar nicht in eine Stadt umziehen können.

  • Beherrschung der russischen Sprache (in Wort und Schrift) auf einem Niveau, das für eine schnelle Integration ausreicht;
  • Erfüllung der Voraussetzungen für die Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis auf dem Territorium der Russischen Föderation (für Landsleute mit Wohnsitz im Ausland).

Wie sieht es mit Familienangehörigen aus?

Auch Familienangehörige dürfen mitziehen.

Zum gemeinsamen Umzug und Benennung in Ihrem Programmteilnahmezertifikat sind folgende Familienangehörige des Teilnehmers berechtigt:

  • Ehepartner (die Ehe muss offiziell registriert sein; Sie müssen also eine Eheurkunde in der Hand haben);
  • Kinder, einschließlich adoptierter oder unter Vormundschaft (Sorgerecht) stehender Kinder;
  • Kinder des Ehepartners;
  • Eltern (Vater und Mutter) sowohl des Teilnehmers als auch des Ehepartners, einschließlich Adoptiveltern;
  • Ehepartner des Vaters (der Mutter) des Teilnehmers;
  • Ehepartner des Vaters (der Mutter) des Ehepartners des Teilnehmers;
  • Geschwister sowohl des Teilnehmers als auch dessen Ehepartners;
  • Kinder von Geschwistern des Teilnehmers und seines Ehepartners, einschließlich solcher, die adoptiert wurden oder unter Vormundschaft (Sorgerecht) stehen;
  • Großmütter, Großväter des Teilnehmers und seines Ehepartners;
  • Enkelkinder des Teilnehmers und seines Ehepartners.

All diese Angehörigen können Sie in Ihrem Programmteilnahmeantrag angeben.

Hierbei gilt auch: Ein volljähriges Familienmitglied des Teilnehmers ist berechtigt, selbständig am Programm teilzunehmen (d.h. den eigenen Teilnahmeantrag zu stellen).

* Государственная программа по оказанию содействия добровольному переселению в Российскую Федерацию соотечественников, проживающих за рубежом / Das staatliche Programm zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung in die Russischen Föderation von im Ausland lebenden Landsleuten

© Dr. Olga Kylina

Ihre Fragen richten Sie an uns bitte per E-Mail: info@lex-temperi.de.

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