Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

2018

Steuersystem Russlands im Überblick: Steuergleiche Verbindlichkeiten, auch Quasi-Steuern genannt, als zusätzliche Steuerlast für Unternehmer in Russland

Aktuell besteht in Russland ein recht unübersichtliches und bunt zusammengewürfeltes System von Pflichtgebühren und –abgaben. Solche Quasi-Steuern können spürbar die Zahlungslast von Unternehmern beeinflussen. Deswegen ist es wichtig zu wissen, wo sie geregelt sind, wie und innerhalb welcher Fristen sie erhoben werden und welche Zahlungen das überhaupt sind. Im Folgenden finden Sie einen allgemeinen Überblick über die in Russland zu zahlenden steuerähnlichen Pflichtgebühren:

Tax-Free-Shopping in Russland

2018 startete in Russland das neue Tax Free System. Nun ermöglicht dieses System ausländischen Gästen die Rückerstattung der in russischen Geschäften gezahlten Mehrwertsteuer (18% und ab 2019 20%). Ausgenommen von dieser steuerlichen Vergünstigung sind allerdings Personen, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) haben.

Pflichten der Freiberufler im Lichte des Geldwäschegesetzes in Russland

Viele Länder haben heutzutage gesetzliche Regelungen, die die Verhinderung der Terrorismusfinanzierung und der Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Gewinnen bezwecken. Gewisse Anzeige- bzw. Melde- und Offenbarungspflichten treffen nicht nur Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Laut den FATF-Standards [1] gehören Notare und Juristen zu den Berufsgruppen, die Maßnahmen zur Prüfung ihrer Mandanten und somit zur rechtzeitigen Geldwäschebekämpfung zu treffen haben.

NEWS: Russisches Lebensmittelembargo gilt weiter

Der Präsident Russlands Wladimir Putin verlängerte das Embargo gegen Staaten, die seit 2014 wirtschaftliche Sanktionen gegen die Russische Föderation verhängt haben. Die russischen Gegensanktionen im Lebensmittelbereich gelten vorerst bis Ende 2019, wurden aber bereits bis Ende 2020 verlängert.

Anfechtung von Großgeschäften und Geschäften mit Interessiertheit im russischen Gesellschaftsrecht: Beschluss des Plenums des Obersten Gerichtshofs Russlands Nr. 27 vom 26. Juni 2018

Ende Juni 2018 fasste der Oberste Gerichtshof Russlands einen neuen Beschluss zur Anfechtung von Großgeschäften und Geschäften mit Interessiertheit. Es handelt sich um Beschluss des Plenums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation № 27 vom 26. Juni 2018. In dem Beschluss werden solche Fragen wie Verjährungsfristen, quantitative und qualitative Kriterien von Großgeschäften und Geschäften mit Interessiertheit sowie Beweislast u.a. behandelt.

Steuersystem in Russland: Tücken der Abwrackgebühr

Aktuell gibt es im russischen Rechtssystem eine Menge Pflichtgebühren, die allerdings nicht zu den offiziellen Steuern gezählt werden und somit nicht den strengen Vorgaben der steuerrechtlichen Gesetzgebung unterworfen, sondern in speziellen Akten – Gesetzen und untergesetzlichen Verordnungen – geregelt sind, welche nicht nach dem steuerrechtlichen Schema verabschiedet werden.

Neues zur Gerichtskostenerstattung: Beschluss des Obersten Gerichtshofs Russlands Nr. 80-КГ18-1 vom 11. Mai 2018

Im Mai 2018 wurde von der Zivilkammer des russischen Obersten Gerichtshofs die Frage behandelt, ob eine Partei die Ausgaben für zugekaufte Dienstleistungen eines externen Anwalts erstattet bekommen kann, falls diese zugleich über einen Inhouse-Juristen verfügt.

Erste Instanz lehnte den Erstattungsantrag ab mit der Begründung, dass die Firma die Ausgaben für den externen Anwalt hätte vermeiden können, indem sie ihren Inhouse-Juristen mit der Bearbeitung der Streitsache beauftragt. In der Berufung wurde diese erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.