Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

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Tax-Free-Shopping in Russland

2018 startete in Russland das neue Tax Free System. Nun ermöglicht dieses System ausländischen Gästen die Rückerstattung der in russischen Geschäften gezahlten Mehrwertsteuer (18% und ab 2019 20%). Ausgenommen von dieser steuerlichen Vergünstigung sind allerdings Personen, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) haben.

Bestimmte Artikel sind von dieser Regelung nicht erfasst. Dazu gehören z.B. Alkohol, Tabakwaren, Benzin, Diesel sowie weitere Artikel, die in Art. 181 des russischen Steuergesetzbuches aufgezählt sind. Die russische Regierung kann die Liste der ausgenommenen Waren erweitern. Daher sind bei der näheren Berührung mit dem Thema auch die Regelungen der russischen Regierung zu beachten.

Das Gesetz zur Einführung von Tax Free wurde vom Finanzministerium Russlands erarbeitet und im November 2017 von der russischen Staatsduma erlassen. Es handelt sich hierbei um das Föderale Gesetz № 341-ФЗ vom 27. November 2017 zur Änderung des Steuergesetzbuches Russlands, das am 1. Januar 2018 in Kraft trat. Die besagte Steuerrückerstattung ist somit in Art. 169.1 des russischen Steuergesetzbuches geregelt.

Tax-Free-Pilotprojekt

Als „Pilotprojekt“ wurde das Tax-Free-System am 10. April 2018 in den Städten der Fußball-Weltmeisterschaft und in einigen weiteren russischen Städten eingeführt [1]. Auf dem restlichen Territorium Russlands soll die steuerliche Novelle Ende 2018 zur Geltung kommen. Während dieser Probezeit werden zudem ca. 10 – 12 % statt 18 % erstattet [2].

Voraussetzungen der Steuererstattung:

- 3 Monate-Frist

Die Waren müssen frühestens 3 Monate vor der Ausreise aus Russland gekauft worden sein. Der Erstattungsantrag kann allerdings gemäß Art. 169.1 Abs. 9 des russischen Steuergesetzbuches innerhalb eines Jahres nach dem Tag des Einkaufs gestellt werden.

- Reisepass

Außerdem wird der Reisepass der ausreisenden Person mit den originalen Kassenzetteln benötigt.

- Mind. 10 000 RUB Einkaufswert

Der Mindestwert der gekauften Waren beträgt für die Auszahlung der Tax-Free-Summe 10 000 RUB (ca. 140-150 Euro). Das gilt für die Einkäufe an einem Tag.

- Tax-Free-Schein

Für das Erhalten der Tax-Free-Summe soll ein Tax-Free-Schein beim Zollamt vorgelegt werden. Solche Scheine bekommen Kunden direkt bei den Händlern, die am Tax-Free-Programm teilnehmen. Die Kriterien für die Teilnahme am Programm sind von der russischen Regierung in der Verordnung № 105 vom 6. Februar 2018 bestimmt.
Tax-Free-Schein ist formlos, muss aber die in Art. 169.1 Abs. 7 des Steuergesetzbuchs aufgezählten Informationen enthalten. Das sind unter anderem Belegnummer, Name des Käufers, seine Reisepassnummer, Händlerdaten (Steueridentifikationsnummer, Adresse usw.), Kaufpreis, Anzahl der gekauften Artikel sowie der Mehrwertsteuerbetrag.
Gemäß Art. 169.1 Abs. 3 des russischen Steuergesetzbuches ist die endgültige Tax-Free-Summe um die Summe der Kommission für die Tätigkeit des Tax-Free-Serviceanbieters (z.B. Global Blue, Premier Tax Free usw.) zu reduzieren. Die Summe der Kommission basiert auf den Vereinbarungen zwischen dem Systemanbieter und einzelnen Händlern.

Prozedere

Eine elektronische Übermittlung der Daten zwischen allen Beteiligten ist ab dem 1. Oktober 2018 geplant. Bis dahin muss der Tax-Free-Schein in Papierform von einem Zollbeamten bei der Ausreise geprüft werden. Zu prüfen ist, ob die im Schein enthaltenen Daten denen im Reisepass des jeweiligen ausländischen Käufers entsprechen und ob die im Schein angegebenen Waren mit den in Wirklichkeit gekauften identisch sind. Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird in den Tax-Free-Schein ein entsprechender Vermerk eingetragen. Danach ist der Schein in eine spezielle „Tax-Free-Box“ am Flughafen (bzw. bei den anderen Grenzübergangsstellen) einzuwerfen. Die Erstattung selbst erfolgt erst später auf das angegebene Bankkonto [2].

Wo genau die Mehrwertsteuererstattung möglich ist, bestimmt die Regierung der Russischen Föderation [3]. Zurzeit enthält die von der Regierung erstellte Liste 18 Grenzübergangsstellen, darunter Flug- und Seehäfen sowie einen Autogrenzübergang, bei denen die Ausländer die in Russland gezahlten Mehrwertsteuern zurückerstattet bekommen können.

Die russische Regierung plant es, bis zu 200 Millionen Rubel jährlich in die Umsetzung des Tax-Free-Programms zu investieren.

Das Tax-Free-Programm bietet steuerliche Privilegien für jeden ausländischen Käufer und soll allgemeine Entwicklung der Wirtschaft ankurbeln. Dadurch können ausländische Investoren zusätzliche Präferenzen deren Wirtschaftstätigkeit in Russland nutzen.

Unsere Kanzlei ist auf die Rechtsberatung im russischen Recht spezialisiert und unterstützt Sie gerne bei Ihrer Tax-Free-Anmeldung in Russland.

Außerdem stehen unsere Mitarbeiter bei folgenden Aufgabenfeldern zur Verfügung:
Zollabwicklung und Organisation der Lieferung aus bzw. nach Russland;
• Rechtsberatung bei Investitionsvorhaben in Russland;
• Steuerliche Beratung nach russischem Recht;
• Risikomanagement und allgemeine Fragen der Investitionen;
• Gesellschaftsrechtliche Fragen, wie z.B. Unternehmensregistrierung, Umwandlung etc.

[1] Sämtliche Regionen und Geschäfte (ihre Adressen), die unter den Geltungsbereich des Probe-Tax-Free-Systems fallen, sind der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation № 557 vom 5. Mai 2018 bzw. der Verordnung der Russischen Föderation № 105 vom 6. Februar 2018 in der letzten Fassung zu entnehmen;
[2] https://www.rbc.ru/business/10/04/2018/5ac60e9a9a7947a06c56bdd6;
[3] Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 7. Februar 2018 № 173-р.

© Maria Mikhaylova, LL.M.
© Hermann Jakobi, LL.M.

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