Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

2020

Coronavirus als höhere Gewalt und Störung der Geschäftsgrundlage: Was sagen russische Gerichte dazu?

Der Oberste Gerichtshof Russlands hat in seiner Rechtsprechungsübersicht Erläuterungen zu Corona-Fragen erlassen, die mehr Klarheit für die Rechtsanwendung schaffen.

I. Coronavirus und seine Bekämpfung – höhere Gewalt?

Die Ausbreitung des Coronavirus per se sei kein universeller Fall der höheren Gewalt.

Ob in einem bestimmten Rechtsverhältnis die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung einen Force Majeure-Fall darstellen, hängt von konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Rechtsanwendung in Russland: Verjährungsfristen in der Corona-Zeit

Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf staatlicher oder kommunaler Ebene können als ein Grund für die Hemmung der Verjährungsfristen anerkannt werden, wenn der Gläubiger dadurch an der Rechtsverfolgung gehindert ist.

Damit die Corona-Maßnahmen die Verjährungsfristen hemmen, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Hindernis der Klageerhebung

Die Verjährungsfristen werden gehemmt, wenn die Erhebung der Klage innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch die höhere Gewalt gehindert wird.

WELCHE RECHTLICHEN AUSWIRKUNGEN HAT DIE CORONA-KRISE AUF BUSINESS UND PRIVATLEBEN VON AUSLÄNDERN IN RUSSLAND?

Die rasante Ausbreitung des Coronavirus weltweit macht auch in Russland weitgehende rechtliche Schritte erforderlich.

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie geschäftlich bzw. privat in Russland unterwegs sind:

I. Migrationsrechtliche Hürden

Ein- und Ausreisebeschränkungen

Voraussichtlich bis zum 1. Mai 2020 ist die Einreise von Ausländern nach Russland eingeschränkt. Die Einschränkungen gelten auch für so genannte hochqualifizierte Spezialisten. Nur bestimmten enumerativ aufgelisteten Personengruppen ist die Einreise noch erlaubt.