Für einen Kunden ist die Attraktivität eines Erfolgshonorars durchaus verständlich. Der Kunde bekommt eine vollumfängliche Leistung, zahlt aber erst, wenn die Sache zu seinem Gunsten entschieden wurde. Das scheint irgendwie gerecht zu sein. Zudem ist der Anwalt besonders motiviert, voll Gas zu geben, wenn seine Vergütung vom positiven Ausgang der Sache abhängt. Das sind häufig die Gedanken, die der Entscheidung über die Vereinbarung des Erfolgshonorars zu Grunde liegen.