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NEWS: Der russische Föderale Steuerdienst erlaubt den Unternehmern die sog. Google-Steuer nach den alten Regeln zu entrichten

Im Hinblick auf Unklarheiten und Schwierigkeiten, die durch die Reform der Umsatzsteuer für Anbieter von Internetprodukten und Online-Diensten ausgelöst wurden, entschied sich der russische Föderale Steuerdienst dafür, die alten Regeln der Steuerentrichtung zum Leben zu erwecken.

Am 1. Januar 2019 wurde für ausländische Anbieter elektronischer Dienstleistungen im B2B-Bereich direkte Umsatzsteuerpflicht eingeführt (ausführlicher dazu hier). Ausländische Firmen müssen sich nach dieser Reform als Umsatzsteuerzahler anmelden und selbst diese Umsatzsteuer – auch Google-Steuer genannt – abführen. Zuvor übernahmen dies die russischen Kontrahenten im Reverse-Charge-Verfahren. Diese Neuerung führte dazu, dass viele ausländische Unternehmen ihre grenzübergreifenden Transaktionen einstellten.

Ausländische Vertragspartner der russischen Abnehmer von elektronischen Dienstleistungen und Internetprodukten sehen in der neuen Regelung eine erhebliche Beeinträchtigung für Geschäftskooperation mit Russland. Russische Firmen profitieren auch nicht davon.

Der russische Föderale Steuerdienst hörte auf die Beschwerden von betroffenen Unternehmen und bereitete laut einigen russischen Nachrichtenagenturen einen Entwurf des Bescheides vor, der die alten Regeln für die Entrichtung der Umsatzsteuer wieder zulassen soll.

Nach dem besagten Entwurf soll gelten:

Das Steueramt darf von ausländischen Anbietern der elektronischen Dienstleistungen nicht fordern, die Umsatzsteuer zu zahlen, bzw. nicht von russischen Unternehmen – Käufern solcher Leistungen – Steuerabzüge anfechten, wenn

  1. der ausländische Verkäufer dem russischen Käufer die Umsatzsteuer nicht in Rechnung gestellt hat (auch aus dem Grund, dass der Verkäufer sich in Russland steuerrechtlich nicht angemeldet hat), und
  2. der Käufer die Umsatzsteuer selbständig entrichtet hat.

Als Übergangslösung wird das vorbereitende Dokument des Steuerdienstes von Juristen und Unternehmern positiv bewertet. Es soll eine gewisse Klarheit in Bezug auf die Google-Steuer schaffen. Allerdings sei es keine Lösung auf Dauer. Derartige Umstellungen sollten sich im Steuergesetzbuch wiederfinden.

Wir informieren Sie über weitere steuerrechtliche Entwicklungen in Russland.

Gerne beraten wir Sie auch zu Fragen der direkten Umsatzsteuerpflicht. Melden Sie sich bei uns unter: info@lex-temperi.de.

Quelle: https://www.vedomosti.ru/economics/articles/2019/04/07/798509-fns-razres...

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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