Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

NEWS: Coronabedingter Aufenthalt von Ausländern in Russland. Migrationsrechtlich relevante Fristen bleiben gehemmt

Am 15. Dezember 2020 wurde der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 791 verabschiedet. Mit diesem Erlass werden die migrationsrechtlichen Fristen verlängert, die wegen des ausgefallenen Luftverkehrs oder der sonstigen mangelnden Verkehrsverbindungen zwischen Staaten nicht mehr eingehalten werden können.

Die Maßnahmen für Ausländer aus Staaten, mit denen Russland die Verkehrsverbindungen noch nicht wieder aufgenommen hat, bleiben bis einschließlich 15. Juni 2021 in Kraft.

Unter anderem gelten folgende Bestimmungen:

  1. Visa, Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, deren Gültigkeit im Zeitraum von 15. März 2020 bis 15. Juni 2021 abgelaufen ist bzw. noch abläuft, sind als ein zulässiger Aufenthaltstitel auf dem russischen Boden anzusehen.
  2. Arbeitgeber dürfen Arbeitsgenehmigungen für Ausländer, die mit einem Visum eingereist sind, verlängern lassen. Und zwar für eine beliebige Frist bis einschließlich 15. Juni 2021. Dabei ist das Einreiseziel eines solchen Ausländers unerheblich.
    Entscheidend ist, dass das Arbeitgeber-Unternehmen über eine Erlaubnis zur Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern verfügt und geltende Hygiene- und Gesundheitsbestimmungen erfüllt.
  3. Die migrationsrechtlichen Fristen für Aufenthalt, vorübergehende oder dauerhafte Niederlassung von Ausländern in Russland, deren Ablauf in den Zeitraum von 15. März 2020 bis 15. Juni 2021 fällt, sind gehemmt und laufen aktuell nicht.
    Es gilt auch für Fristen, für die Ausländer und Staatenlose an ihrem Aufenthalts- oder Wohnort registriert sind.
  4. Bis einschließlich 15. Juni 2021 können Ausländer, die im Rahmen eines visumsfreien Verfahrens nach Russland eingereist sind, ein Patent beantragen. Das ursprüngliche Einreiseziel ist dabei unerheblich. Die regulären Fristen für die Einreichung von Antragsunterlagen sind unbeachtlich.
Beachten Sie!

Für Ausländer und Inhaber von Niederlassungserlaubnissen aus Staaten, mit denen Russland die Verkehrsverbindungen wieder aufgenommen hat (ausgenommen sind reine Rückholflüge), gelten die genannten Regelungen nur bis 15. März 2021.

Für Ausländer aus sonstigen Staaten, für die sich die russischen Grenzen erst später öffnen, gelten die angeführten Regelungen noch 90 Tage ab der Wiederaufnahme der Verkehrsverbindungen fort.

Quelle: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 791 vom 15. Dezember 2020, mit dem der grundlegende Präsidentenerlass Nr. 274 vom 18. April 2020 neu gefasst wird.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

Ihre Fragen richten Sie an uns bitte per E-Mail: info@lex-temperi.de.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich Informationszwecken dient und keine Rechts- oder sonstige Beratung darstellt. Die Veröffentlichungen auf unseren Webseiten sind unser Service für Sie. Obwohl die Beiträge stets mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt werden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Bitte beachten Sie auch, dass dieser Beitrag nicht auf alle denkbaren Einzelaspekte eingehen kann und deshalb kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird.

Alle Bilder auf dieser Webseite unterliegen der CC0-Lizenz oder werden aufgrund eines unwiderruflichen, weltweiten, nicht exklusiven und lizenzgebührenfreien Nutzungsrechts, gewährt durch Pixabay, verwendet.

Pixabay/geralt, Pixabay-Lizenz