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NEWS: 2022 dürfen russische AO und OOO ihre Hauptversammlungen wieder in Form einer Fernabstimmung abhalten

Das Verbot von Fernabstimmungen bei Jahresabschlussversammlungen der russischen AO und OOO wird bis zum 31. Dezember 2022 aufgehoben. Die von der Staatsduma verabschiedeten Regelungen sind am 25. Februar 2022 in Kraft getreten.

Russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO)

Russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO) sind verpflichtet, im Zeitraum von Anfang März bis Ende April eine Jahresgesellschafterversammlung abzuhalten, bei der die Genehmigung des Jahresabschlusses an der Tagesordnung steht. Das genaue Datum bestimmt OOO in ihrer Satzung.

Grundsätzlich müssen solche Gesellschafterversammlungen in der Präsenzform stattfinden.

2022 wird wiederholt eine Fernabstimmung für zulässig erklärt.

Diese coronabedingt eingeführte Ausnahme galt bereits 2021 und 2020.

Um die Gesellschafterversammlung in Form einer Fernabstimmung durchführen zu dürfen, muss das Exekutivorgan der OOO einen entsprechenden Beschluss fassen.

Russische Aktiengesellschaften (AO)

Auch Aktiengesellschaften dürfen 2022 ihre Generalversammlungen als eine Fernabstimmung abhalten.

Es betrifft Generalversammlungen, bei denen:

  • der Vorstand gewählt oder die Revisionskommission bestellt wird,
  • ein Wirtschaftsprüfer bestellt wird oder
  • der Jahresabschlussbericht genehmigt wird, falls dies nicht durch die Satzung der Zuständigkeit des Vorstandes zugewiesen ist.

Die Entscheidung über die Fernabstimmung wird durch den Vorstand getroffen.

Quellen:

  • Föderales Gesetz vom 25. Februar 2022 Nr. 20-ФЗ;
  • Föderales Gesetz vom 25. Februar 2022 Nr. 25-ФЗ.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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