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NEWS: Fernabstimmungen bei Gesellschafterversammlungen russischer AO und OOO auch 2021 möglich

Das Gesetz, mit dem das allgemeine Verbot von Fernabstimmungen über Jahresabschlüsse von AO und OOO für das Jahr 2021 aufgehoben wurde, trat am 7. März 2021 in Kraft.

Russische Aktiengesellschaften (AO)

Nach der neuen Regelung ist das Verbot, die ordentlichen Generalversammlungen russischer Aktiengesellschaften in Form einer Fernabstimmung abzuhalten, vorläufig bis 31. Dezember 2021 aufgehoben.

Es gilt für Generalversammlungen von Aktiengesellschaften, bei denen folgende Beschlüsse zu fassen sind:

  • Wahl des Vorstandes, Bestellung der Revisionskommission,
  • Bestellung eines Wirtschaftsprüfers,
  • Genehmigung des Jahresabschlussberichts, falls dies nicht durch die Satzung zur Zuständigkeit des Vorstandes zugewiesen ist.

Russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO)

Eine Fernabstimmung ist nunmehr auch für Gesellschafterversammlungen russischer OOO möglich, bei denen der Jahresabschlussbericht zu genehmigen ist.

Dafür ist ein Beschluss des Exekutivorgans der Gesellschaft notwendig.

Die gleichen coronabedingten Regeln galten bereits 2020.

Quelle: Föderales Gesetz Nr. 17-ФЗ vom 24. Februar 2021.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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