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NEWS: Fernabstimmung bei Gesellschafterversammlungen russischer OOO sowie Neuregelung diverser Fristen bei russischer AO

Am 31. Juli 2020 trat das Föderale Gesetz Nr. 297-ФЗ in Kraft, welches einige verfahrensrechtliche Erleichterungen für russische Kapitalgesellschaften in Form von OOO (GmbH) und AO vorsieht.

Fernabstimmung nun auch für OOO möglich

Das neue Gesetz erlaubt Fernabstimmungen für Gesellschafterversammlungen einer OOO, bei denen der Jahresabschlussbericht an der Tagesordnung steht.

Diese Möglichkeit ist vorerst für das Jahr 2020 offen.

Die Durchführung einer Fernabstimmung setzt eine entsprechende Entscheidung des Geschäftsführers der OOO voraus.

Bereits vor Monaten wurde das Verbot einer bei jährlichen Versammlungen der Aktionäre für russische Aktiengesellschaften ausnahmsweise aufgehoben.

Fristverlängerung für AO

2020 bekommen Aktiengesellschaften mehr Zeit für die Erfüllung bestimmter gesetzlicher Pflichten.

Folgende Fristen sind verlängert:

  • Die Frist für die Erstellung des Protokolls der Generalversammlung sowie des Protokolls über die Abstimmungsergebnisse bei der Generalversammlung wurde von 3 auf 6 Werktage erhöht;
  • Die Frist für die Zusendung des Abstimmungsberichts an die Personen, die zur Teilnahme an der Versammlung berechtigt sind, beträgt nun 8 anstatt 4 Werktage;
  • Die 3-tätige Frist für die Erstellung des Protokolls der Vorstandssitzung/der Sitzung des Aufsichtsrates wurde um 3 weitere Kalendertage verlängert.

Bei der Versammlungsvorbereitung hat der Vorstand (Aufsichtsrat) das Datum zu bestimmen, bis wann Vorschläge der Aktionäre angenommen werden:

  • zur Tagesordnung,
  • zur Aufstellung von Kandidaten für die Wahl in die Organe der AO.

Dieses Datum muss auf den Tag spätestens 27 Tage vor der Versammlung fallen und ist in der Versammlungsankündigung anzugeben.

Diese Regeln gelten nicht für Versammlungen, die vor dem 31. Juli 2020 angekündigt worden sind.

Quelle: Föderales Gesetz vom 31. Juli 2020 Nr. 297-ФЗ

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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