Besitzen Sie bzw. Ihre Firma als Ansässiger eines „unfreundlichen“ Staates Anteile am Stammkapital einer in Russland gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung und wollen Sie diese Anteile beispielsweise verkaufen, ist das aktuell nicht ohne weiteres möglich. Einige Verbote bzw. Einschränkungen, welche letztes Jahr von Russland als Antwort auf die verhängten Sanktionen eingeführt wurden, sind auch im Jahr 2023 zu beachten.