Besitzen Sie bzw. Ihre Firma als Ansässiger eines „unfreundlichen“ Staates Anteile am Stammkapital einer in Russland gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung und wollen Sie diese Anteile beispielsweise verkaufen oder verschenken, ist das aktuell nicht ohne weiteres möglich. Einige Verbote bzw. Einschränkungen, welche zum Schutze des nationalen Wirtschaftsraums eingeführt wurden, sind auch im Jahr 2024 zu beachten.