Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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2022

NEWS: Weitere Erleichterungen für die Bezahlung von Anteilen am Stammkapital ausländischer Gesellschaften

Am 23. Juni 2022 beschloss die Zentralbank Russlands bessere Bedingungen für Überweisungen ins Ausland zum Zwecke der Bezahlung durch russische Residenten ihrer Beteiligungen an ausländischen Kapital- und Personengesellschaften.

Im Vergleich zu älteren Regeln (mehr dazu hier) ist die Bezahlung von Anteilen am Stammkapital ausländischer Unternehmen für in Russland ansässige Gesellschafter leichter geworden.

NEWS: Beteiligung russischer Residenten am Stammkapital ausländischer Gesellschaften

Die Zentralbank Russlands kündigte an, unter welchen Bedingungen Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften von in Russland ansässigen Gesellschaftern bezahlt werden dürfen.

Durch den Erlass vom 8. März 2022 Nr. 126 (P. 2) wurde den in Russland ansässigen Gesellschaftern ausländischer Firmen bis Ende 2022 verboten, ihre Anteile am Stammkapital einer ausländischen Kapital- oder Personengesellschaft ohne Erlaubnis der Zentralbank zu bezahlen.

Am 27. Mai 2022 entschied die Zentralbank, einige Ausnahmen aus diesem Verbot zuzulassen.