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NEWS: Beteiligung russischer Residenten am Stammkapital ausländischer Gesellschaften

Die Zentralbank Russlands kündigte an, unter welchen Bedingungen Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften von in Russland ansässigen Gesellschaftern bezahlt werden dürfen.

Durch den Erlass vom 8. März 2022 Nr. 126 (P. 2) wurde den in Russland ansässigen Gesellschaftern ausländischer Firmen bis Ende 2022 verboten, ihre Anteile am Stammkapital einer ausländischen Kapital- oder Personengesellschaft ohne Erlaubnis der Zentralbank zu bezahlen.

Am 27. Mai 2022 entschied die Zentralbank, einige Ausnahmen aus diesem Verbot zuzulassen.

So dürfen Anteile am Stammkapital ausländischer Gesellschaften auch ohne Erlaubnis der Zentralbank bezahlt werden, wenn alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Gesellschaft ist in keinem der „unfreundlichen Staaten“ ansässig;
  • Die Zahlung erfolgt in Rubel (RUB) oder in der Währung eines Staates, der nicht zu den „unfreundlichen Staaten“ gehört;
  • Der Wert des zu bezahlenden Anteils beträgt nicht mehr als 10 Mio. RUB bzw. Gegenwert in einer anderen Währung.

Quellen:
Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 8. März 2022 Nr. 126;
Beschluss der Arbeitsgruppe der Zentralbank Russlands vom 27. Mai 2022 Nr. ПРГ-12-4/1113

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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