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NEWS: Weitere Erleichterungen für die Bezahlung von Anteilen am Stammkapital ausländischer Gesellschaften

Am 23. Juni 2022 beschloss die Zentralbank Russlands bessere Bedingungen für Überweisungen ins Ausland zum Zwecke der Bezahlung durch russische Residenten ihrer Beteiligungen an ausländischen Kapital- und Personengesellschaften.

Im Vergleich zu älteren Regeln (mehr dazu hier) ist die Bezahlung von Anteilen am Stammkapital ausländischer Unternehmen für in Russland ansässige Gesellschafter leichter geworden.

Welche Bedingungen gelten aktuell für Bezahlung von Anteilen an ausländischen Gesellschaften?

So dürfen Anteile am Stammkapital ausländischer Gesellschaften auch ohne Erlaubnis der Zentralbank bezahlt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die Zahlung erfolgt in Rubel (RUB) oder in der Währung eines Staates, der nicht zu den „unfreundlichen Staaten“ gehört, unabhängig davon, wo sich die Empfänger-Gesellschaft befindet;
  • Die Bezahlung erfolgt in der Währung eines „unfreundlichen Staates“*, unabhängig davon, wo sich die Empfänger-Gesellschaft befindet, und darf 15 Mio. RUB (nach dem Wechselkurs der Zentralbank am Tag der Überweisung) nicht überschreiten.

Diese Regelung erstreckt sich auf den Zeitraum ab dem 1. Juni 2022.

*Die Liste der Staaten, welche unfreundliche Handlungen gegen die Russische Föderation, russische juristische und natürliche Personen vornehmen, ist in der Regierungsanordnung vom 5. März 2022 Nr. 430-p festgelegt. Darunter fallen unter anderem die EU-Staaten.

Quelle:
Beschluss der Arbeitsgruppe der Zentralbank Russlands vom 23. Juli 2022 Nr. ПРГ-12-4/1383

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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