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UPDATE: SONDERWIRTSCHAFTSZONEN IN RUSSLAND

Die Verlegung der Produktion nach Russland kann für ausländische Unternehmen durchaus vorteilhaft sein. Auf dem Gebiet der Russischen Föderation wurden so genannte Sonderwirtschaftszonen erschaffen, innerhalb deren Investoren erhebliche Präferenzen und Steuervergünstigungen vom russischen Staat bekommen.

Die Sonderwirtschaftszonen sind im Föderalen Gesetz Nr. 116-ФЗ vom 22. Juli 2005 „Über die Sonderwirtschaftszonen in der Russischen Föderation“ geregelt. Nach Art. 4 dieses Gesetzes sind vier Arten von Wirtschaftszonen vorgesehen – Industrie/Produktion, High-Tech, Tourismus und freie Häfen (Logistik).

Aktuell (März 2019) bestehen folgende Sonderwirtschaftszonen in Russland:

Industrie/Produktion:

1. Sonderwirtschaftszone „Lipezk“ im Gebiet Lipezk (dazu Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation Nr. 782 vom 21. Dezember 2005 und Nr. 607 vom 11. Juli 2015);

2. Sonderwirtschaftszone „Alabuga“ (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 784 vom 21. Dezember 2005);

3. Sonderwirtschaftszone „Toljatti“ im Gebiet Samara (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 621 vom 12. August 2010);

4. Sonderwirtschaftszone „Titanium Valley“ im Gebiet Swerdlowsk (dazu Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1032 vom 16. Dezember 2010 und Nr. 963 vom 18. August 2018);

5. Sonderwirtschaftszone „Moglino“ im Gebiet Pskow (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 729 vom 19. Juli 2012);

6. Sonderwirtschaftszone „Kaluga“ (auch „Ludinovo“ genannt) im Gebiet Kaluga (dazu Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1450 vom 28. Dezember 2012 und Nr. 367 vom 16. April 2015);

7. Sonderwirtschaftszone „Uzlovaja“ im Gebiet Tula (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 302 vom 14. April 2016);

8. Sonderwirtschaftszone „Lotos“ im Gebiet Astrakhan (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1214 vom 18. November 2014);

9. Sonderwirtschaftszone „Stupino Quadrat“ im Gebiet Moskau (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 826 vom 8. August 2015);

10. Sonderwirtschaftszone „Zentrum“ im Gebiet Woronesch* (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1774 vom 30.12.2018).

High-Tech:

1. Sonderwirtschaftszone „Dubna“ im Gebiet Moskau (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 781 vom 21. Dezember 2005);

2. Sonderwirtschaftszone „Sankt Petersburg“ in St. Petersburg (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 780 vom 21. Dezember 2005);

3. Sonderwirtschaftszone „Technopolis Moskau“ in Moskau (dazu Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation Nr. 779 vom 21. Dezember 2005 und Nr. 489 vom 25. April 2017);

4. Sonderwirtschaftszone „Tomsk“ in Tomsk (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 783 vom 21. Dezember 2005);

5. Sonderwirtschaftszone „Innopolis“ in der Region Tatarstan (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1131 vom 01. November 2012);

6. Sonderwirtschaftszone „Istok“ im Gebiet Moskau (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1538 vom 31. Dezember 2015).

Tourismus:

1. Sonderwirtschaftszone „Bajkal´skaja Gavan´“ in der Republik Burjatien (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 68 vom 3. Februar 2007);

2. Sonderwirtschaftszone „Birjuzovaja Katun´“ in der Region Altai (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 69 vom 3. Februar 2007);

3. Sonderwirtschaftszone „Vorota Bajkala“ im Gebiet Irkutsk (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 72 vom 3. Februar 2007);

4. Sonderwirtschaftszone „Zawidowo“ im Gebiet Twer (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 372 vom 20. April 2015);

5. Cluster „Kurorte des Nordkaukasus“, bestehend aus insgesamt 5 Tourismuszonen mit Sky-Ausrichtung: „Armchi“ und „Zori“, „Аrkhyz“, „Veduchi“, „Elbrus“ sowie „Matlas“ (dazu Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation Nr. 833 vom 14. Oktober 2010, Nr. 1195 vom 29. Dezember 2011 sowie Nr. 865 vom 3. Oktober 2013).

Häfen/Logistik:

Sonderwirtschaftszone „Uljanowsk“ (dazu Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1163 vom 30. Dezember 2009).

SONSTIGE SONDERWIRTSCHAFTSZONEN

Neben den aufgeführten Sonderwirtschaftszonen stehen den Investoren außerdem drei weitere spezielle Wirtschaftszonen zur Verfügung.

1. Sonderwirtschaftszone im Gebiet Kaliningrad, die auf der Grundlage des Föderalen Gesetzes Nr. 16-ФЗ vom 10. Januar 2006 „Über die Sonderwirtschaftszone im Kaliningrader Gebiet“ geschaffen wurde. Näher dazu hier.

2. Sonderwirtschaftszone im Gebiet Magadan (dazu Föderales Gesetz Nr. 104-ФЗ vom 31.05.1999).

3. Freie Wirtschaftszone auf dem Gebiet der Republik Krim sowie der Stadt Sewastopol (dazu Föderales Gesetz Nr. 377-ФЗ vom 29. November 2014).

Nähere Informationen zu den einzelnen Sonderwirtschaftszonen entnehmen Sie unseren Beiträgen.

Wenn Sie Interesse an Vertiefung Ihres Russland-Geschäfts haben, informieren Sie sich über alle Optionen, die Ihnen aktuelle SWZ-Regelungen bieten. Die Lokalisierung in einer Sonderwirtschaftszone, die der Tätigkeit Ihrer Firma oder Ihrem Investitionsprojekt entspricht, könnte für Sie wesentliche Vorteile und günstige Ausgangspositionen sichern.

* Die SWZ „Zentrum“ besteht noch nicht, wird derzeit errichtet.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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