Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

NEWS: Pflicht zur Warenmarkierung in Russland: Was muss beachtet werden?

Zur Bekämpfung von Warenfälschungen wird in Russland allmählich ein neues System der Warenmarkierung eingeführt. Als Erstes trifft die Pflichtmarkierung Tabakwaren.

Markierung von Zigaretten und Zigarren

Seit 1. März 2019 gilt die neue Pflicht zur Markierung von Zigaretten und Zigarren in Russland. Die Übergangsphase dauerte vier Monate. Seit 1. Juli 2019 ist es nun verboten, Zigaretten ohne den neuen speziellen Code in Russland herzustellen und/oder nach Russland einzuführen. Dieser Code ist im System «Ehrliches Zeichen» zu kaufen. Auf Russisch – «Честный знак»*. Die noch nicht verkauften nicht markierten Reste dürfen bis Juli 2020 weiterverkauft werden.

Beachten Sie! Die neue Markierung ersetzt nicht die speziellen steuerrechtsbezogenen Zeichen, wie zum Beispiel so genannte Akzisen. Die Markierung ist also die zusätzliche Pflicht.

Mit der Einführung der Pflichtmarkierung müssen sich die Beteiligten am Zigarettenhandel im System „Ehrliches Zeichen“ anmelden.

Beachten Sie! Die Anmeldung im System „Ehrliches Zeichen“ musste bereits bis zum 1. Juli 2019 erfolgen.

Für wen gilt die Anmeldungspflicht?

  • Hersteller,
  • Importeure,
  • Verkäufer sowie
  • Großhändler, die die Produktion direkt bei Herstellern oder bei Einfuhrhändlern einkaufen (sonstige Großhändler haben noch Zeit für die Anmeldung bis Juli 2020).

Sanktionen

1. Für die Verstöße gegen die Markierungspflicht bei der Herstellung von Tabakwaren werden folgende Bußgelder angedroht:

  • für juristische Personen – von 100 000 bis 150 000 RUB;
  • für natürliche Personen – von 10 000 bis 15 000 RUB.

Für den Verkauf von nicht gekennzeichneten Tabakwaren sind folgende Bußgelder vorgesehen:

  • für juristische Personen – von 200 000 bis 300 000 RUB;
  • für natürliche Personen – von 10 000 bis 15 000 RUB.

2. Die Produktion wird dabei beschlagnahmt.

3. Sollte der Gesamtbetrag der rechtswidrig nicht markierten Waren 100 000 RUB übersteigen, können die Schuldigen strafrechtlich belangt werden.

Die Liste von Waren, die der Pflichtmarkierung unterliegen, und die Fristen der Einführung der Markierungspflicht, finden Sie hier.

* Die offizielle Webseite des Systems «Ehrliches Zeichen» ist zugänglich unter: https://честныйзнак.рф/

Quelle: http://www.consultant.ru/cons/cgi/online.cgi?req=doc&base=LAW&n=319590&f...

© Maria Mikhaylova, LL.M.

Ihre Fragen richten Sie an uns bitte per E-Mail: info@lex-temperi.de

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich Informationszwecken dient und keine Rechts- oder sonstige Beratung darstellt. Die Veröffentlichungen auf unseren Webseiten sind unser Service für Sie. Obwohl die Beiträge stets mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt werden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Alle Bilder auf dieser Webseite unterliegen der CC0-Lizenz oder werden aufgrund eines unwiderruflichen, weltweiten, nicht exklusiven und lizenzgebührenfreien Nutzungsrechts, gewährt durch Pixabay, verwendet.

Pixabay/jackmac34, Pixabay-Lizenz