Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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NEWS: Neue Einfuhrkontrolle in Russland

In Russland wird von 1. Juli bis 31. Dezember 2019 ein Experiment der Importkontrolle durchgeführt. Für Unternehmer ist das Experiment in der Anfangsphase freiwillig. Dafür wird das System der dokumentarischen Rückverfolgbarkeit eingeführt.

Die Kontrolle erstreckt sich auf insgesamt 10 Warenkategorien, darunter zum Beispiel

  • Haushaltstechnik,
  • Spezialfahrzeuge,
  • Maschinen für Textilproduktion und –verarbeitung,
  • Bildschirme,
  • Kinderwagen.

Das Experiment ist für Unternehmen vorläufig freiwillig.

Wie funktioniert die Kontrolle?

Im Gegensatz zur Pflichtmarkierung muss im Rahmen dieser Kontrolle kein Kennzeichen auf die Ware angebracht werden.

Jede Warensendung bekommt eine Registernummer und jede Position innerhalb dieser Nummer eine Ordnungsnummer.

Die besagten Nummern sind anzugeben:

  • in Proformarechnungen (russisch - счет-фактура) – für Unternehmen, die die Umsatzsteuer in Russland zu entrichten haben,
  • in Frachtunterlagen – für alle anderen Subjekte.

Mithilfe dieser Nummern kann der Weg von Waren bis zu ihrer Verwertung, Verkauf oder Weiterausfuhr aus Russland zurückverfolgt werden.

Sollte sich das Experiment als erfolgreich erweisen, kann damit gerechnet werden, dass der neue Kontrollablauf beibehalten wird und neben der Pflichtmarkierung eine strengere Warenkontrolle gewährleistet.

Es handelt sich hierbei um die Verordnung der Regierung Russlands Nr. 807 vom 25. Juni 2019.

Quelle: https://www.vedomosti.ru/economics/articles/2019/07/03/805675-rossii-nov...

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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