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NEWS: Kriterien der Zuordnung von Vermögen zu beweglichen oder unbeweglichen Sachen werden konkretisiert

Das russische Ministerium für Wirtschaftsentwicklung erarbeitete einen Gesetzentwurf mit den Abgrenzungskriterien zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen. Das Dokument befindet sich derzeit bei der Regierung Russlands und wird für den nächsten Schritt – Einreichung bei der Staatsduma – vorbereitet. Die Abgeordneten des russischen Parlaments werden sich voraussichtlich bis Ende 2019 mit dem Entwurf befassen können.

Eine eindeutige Abgrenzung zwischen Immobilien und beweglichen Sachen würde unter anderem dazu beitragen, die Haushaltseinnahmen aus der Vermögensteuer zu systematisieren.

Vermögensteuer für juristische Personen ist eine der Haupteinnahmen der regionalen Haushalte. Der Vermögensteuersatz kann je nach der Region, in der das Vermögen registriert ist, bis zu 2,2 % betragen.

Der Besteuerungsgegenstand der Vermögensteuer ist unbewegliches Vermögen der juristischen Personen. Was allerdings als Immobilie nach dem aktuellen Rechtsverständnis zu erfassen ist, ist nicht immer eindeutig klar. Der Begriff des unbeweglichen Vermögens hat im russischen Zivilgesetzbuch unscharfe Konturen.

Teile der Rechtsprechung stellen darauf ab, wie die jeweilige Sache erzeugt wurde, während andere Gerichte den Umstand für entscheidend halten, ob die Sache transportiert / umplatziert werden kann. In anderen Fällen wird auf die Merkmale der konkreten Sache verwiesen.

Laut dem Gesetzentwurf des russischen Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung sollten zum unbeweglichen Vermögen Grundstücke sowie Gebäude und sonstige Bauten, die fest mit dem Boden zusammenhängen, zählen.

Quelle: https://www.pnp.ru/social/zakonoproekt-o-parametrakh-nedvizhimosti-vnesu...

Über das Schicksal des besagten Entwurfs erfahren Sie in unseren weiteren Publikationen.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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