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NEWS: Begründung der Gerichtsentscheidungen in Russland - Neuere Entwicklungen

Um den brisanten Gesetzesentwurf zur Abschaffung des begründenden Teils von Gerichtsentscheidungen wird es in der Öffentlichkeit, in den Wissenschaftskreisen und im Richtertum heftig diskutiert. Daraufhin hat der Oberste Gerichtshof die ursprüngliche Fassung des Entwurfs überarbeitet. Hauptsächlich wurde die Liste der Sachen wesentlich erweitert, bei denen eine Begründung obligatorisch bleibt.

Zusätzlich zu den ursprünglich erfassten Streitkategorien müssen Gerichte nun bei folgenden Sachen weiterhin mit Begründung entscheiden:

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten;
  • Streitigkeiten über Aufteilung des gemeinsamen Vermögens;
  • Sachen über Erstattung des immateriellen Schadens;
  • Sachen zum Schutz des geschäftlichen Rufs;
  • Streitigkeiten bezüglich Rechte an Immobilien;
  • Erbsachen;
  • Streitigkeiten um das geistige Eigentum;
  • Sachen des Sonderverfahrens.

Der ursprüngliche Entwurf sah eine Begründung lediglich bei sozial und wirtschaftlich bedeutenden Sachen für notwendig. Darunter hat man z.B. Insolvenzsachen, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, Sachen, in denen das Kinderwohl betroffen ist, zwangsweise Räumung einer Wohnung, Sachen betreffend Schutz der Rechte und Freiheiten eines unbestimmten Personenkreises sowie die meisten Verwaltungssachen verstanden. Diese revolutionsartige Initiative hat sich als voreilig erwiesen. Aber auch die neu gefasste Lösung scheint nicht die endgültige zu sein. Weitere Entwicklungen zu diesem Thema sind abzuwarten.

© Dr. Olga Kylina

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