NEWS: Abschaffung von Gewinnrepatriierungspflichten für russische Ausfuhrhändler soll beschleunigt werden
Das russische Finanzministerium schlägt vor, die schrittweise Abschaffung der Gewinnrepatriierungspflichten auch in Bezug auf Rohstoffe zu beschleunigen. Dafür sollen die bereits geplanten Fristen verkürzt werden.
Die Anforderung, die Erlöse in Rubel aus der Ausfuhr bestimmter Rohstoffe auf Konten bei zugelassenen Banken zu überweisen, soll nicht mehr gelten für:
- bis zu 70 % der Vertragssumme ab Juli 2022;
- den gesamten Erlös aus dem Vertrag ab 2023.
Aktuell ist es erst ab 2023 geplant.
Aktuell ist es erst ab 2024 geplant.
Darüber hinaus sollen einige Rohstoffexporteure von der Rückführung von Gewinn in ausländischer Währung befreit werden für:
- bis zu 10 % der Vertragssumme – ab 2022;
- bis zu 20 % der Vertragssumme – ab Juli 2022;
- bis zu 30 % der Vertragssumme – ab 2023;
- bis zu 50 % der Vertragssumme – ab Juli 2023.
Für die gesamte Vertragssumme muss die Verpflichtung ab 2024 nicht mehr erfüllt werden. Die Erleichterungen betreffen z.B. nicht die Exporteure von Brennholz.
Ab Juli 2021 wurde die Rückführung von Deviseneinnahmen für Nicht-Rohstoffexporteure abgeschafft. Diese dürfen nun auf Konten bei ausländischen Banken gutgeschrieben werden.
Quellen:
- Gesetzentwurf zur Änderung der Föderalen Gesetze vom 10. Dezember 2003 Nr. 173-ФЗ und vom 2. August 2019 Nr. 265-ФЗ;
- Föderales Gesetz vom 2. August 2019 Nr. 265-ФЗ.
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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