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NEWS: Bestimmte Repatriierungspflichten für russische Ausfuhrhändler abgeschafft

Der russische Gesetzgeber schafft bestimmte Gewinnrepatriierungspflichten für russische Ausfuhrhändler ab. Von den neuen Regelungen profitieren in erster Linie solche Exporteure, die mit Waren handeln, die keine Rohstoffe sind.

Für viele russische Exporteure wurde seit dem 1. Juli 2021 die Pflicht abgeschafft, die Zahlung ihrer Gewinne stammend von den Partnern ohne Währungsansässigkeit in Russland auf russische Konten zu gewährleisten. Es betrifft solche Verträge, die eine Zahlung in ausländischer Währung vorsehen.

Die Gewinne in ausländischer Währung dürfen nun auf ein Konto des russischen Ausfuhrhändlers bei einer ausländischen Bank überwiesen werden.

Die Änderungen gelten nicht für die Ausfuhr einer Reihe von Waren. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Rohstoffe. Welche Stoffe es sind und welche HS-Codes ihnen zugewiesen sind, ist im Gesetz aufgelistet.

Die Neuerung gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2021 abgeschlossen wurden und für die noch keine Zahlungen erfolgt sind.

Quelle: Föderales Gesetz Nr. 223-ФЗ vom 28. Juni 2021

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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