Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
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  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Herstellungszertifikat „Made in Russia“: Lohnt es sich?

2017 startete in Russland das „Made in Russia“ - Programm, das eine freiwillige Zertifizierung von Herstellungsprozessen und Waren darstellt. Die im Folgenden aufgeführten Erläuterungen sollen helfen, den ersten Überblick darüber zu gewinnen, was das neue Zertifizierungssystem und das Label „Made in Russia“ für deutsche Investoren bedeuten und welche Anforderungen für sie dabei gestellt weden.

Jeder Investor, der im Rahmen eines Speziellen Investitionsvertrags (SIV) in Russland tätig und exportorientiert agiert, kann unter speziellen Bedingungen das „Made in Russia“ - Label auf seine Produktion erhalten. Die zu erfüllenden Bedingungen hat die Regierung der Russischen Föderation in der Verordnung Nr. 719 vom 17. Juli 2015 festgelegt. Diese Verordnung ist das wegweisende Dokument bei der Beantragung des „Made in Russia“ - Zertifikats.

Laut der Verordnung sind Produkte aus Branchen erfasst, wie
  • Werkzeugmaschinenbau,
  • Autoindustrie,
  • Spezialmaschinenherstellung,
  • Photonik und Lichttechnik,
  • Medizinprodukte,
  • Radioelektronik,
  • Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie,
  • Eisenbahnindustrie,
  • sowie allgemeinen Maschinenbau im Energiebereich, Elektrotechnik etc.

In diesen Branchen kann das Produkt also mit „Made in Russia“ zertifiziert werden.

Was beinhaltet das „Made in Russia“ - Programm?

Im Rahmen des Programms werden die Herstellungsprozesse und die Produktion selbst zertifiziert. Sie müssen die Kriterien der Umweltfreundlichkeit, Produktsicherheit und Zuverlässigkeit, Zugänglichkeit, sowie hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.

Die Zertifizierung erfolgt in zwei Schritten:

1. Schritt. Zuerst wird geprüft, ob das antragstellende Unternehmen ein vertrauenswürdiger und zuverlässiger Ausfuhrhändler ist und ob es bereits ausreichende Erfahrung in seiner Branche und einen guten Ruf hat. Informationen über vertrauenswürdige Produzenten werden in den Herstellerkatalog eingetragen. Solche Firmen bekommen das entsprechende Zertifikat erteilt und dürfen dann das Konformitätszeichen „Russian Exporter“ verwenden. Das Zeichen soll darauf hinweisen, dass der jeweilige Hersteller alle im Rahmen der Zertifizierung gestellten Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllt hat.

2. Schritt. Es wird geprüft, ob die Endprodukte die vorgeschriebenen Kriterien erfüllen. Diese Anforderungen sind warenspezifisch, was eine gesonderte Prüfung in jedem Einzelfall erforderlich macht (dies erläutern zwei Beispiele nachstehend). Es gibt aber auch eine Reihe von allgemeinen Kriterien, zu denen zum Beispiel folgende gehören:

  • Anteil ausländischer Komponenten bei der gesamten Herstellung des Endprodukts.
  • Zur Veranschaulichung: So durften bis 2018 maximal 49 % aller Rohstoffe und sonstiger Baumaterialien nach Russland importiert werden. Seit dem 1. Januar 2018 liegt die Grenze bei 25 %. Ab dem 1. Januar 2020 wird dieser Anteil auf 10% reduziert;

  • Durchführung der Herstellungsprozesse im Ausland und in Russland;
  • Rechte des Herstellers bzw. Investors an Design oder technischer Dokumentation;
  • Nebendienstleistungen, die vom Hersteller in der gesamten Eurasischen Wirtschaftsunion angeboten werden können, wie etwa Reparatur des Endprodukts, Ersatzteile, Kundenservice etc.
Zur Skizzierung der Prüfungsinhalte in einem Einzelfall werden zwei folgende Beispiele aufgeführt:

Beispiel 1: Teile und Zubehör für Metallbearbeitungsmaschinen (P. 28.41 der Verordnung)

Maximalanteil der ausländischen Rohstoffe

  • Seit dem 1. Januar 2016 – 75%;
  • Seit dem 1. Januar 2018 – 50%;
  • Ab dem 1. Januar 2020 – 20%;

Rechte des Herstellers an Design und Dokumentation

Rechte müssen für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren erteilt werden. Gilt für juristische Person, die auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion steueransässig sind.

Durchführung der Produktionsprozesse in Russland

Bis zum 1. Januar 2020 müssen mindestens 4 der folgenden Produktionsschritte in Russland durchgeführt werden:

  • Montage;
  • Betriebsprüfung;
  • Mechanische Bearbeitung;
  • Thermische Bearbeitung des Produkts;
  • Vorfertigung;
  • Schweißarbeiten.

Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle Prozesse in Russland durchgeführt werden.

Beispiel 2: Photonik und Lichttechnik - Mikrodisplay

Hier wird als Kriterium lediglich die Durchführung der Produktionsprozesse in Russland aufgestellt.
Seit dem 1. Januar 2016 müssen folgende Prozesse in Russland durchgeführt werden:

  • Herstellung von Glasdeckel oder Druckplatte;
  • Montage;
  • Betriebsprüfung;
  • Verpackung des Endprodukts.

Nach dem „Bestehen“ der Zertifizierung im 2. Schritt dürfen die Hersteller das Label „Made in Russia“ auf ihre Produkte und Marketingmaterialien aufbringen.

Vorteile des Zertifikats „Made in Russia“

Die „Made in Russia“ - Zertifizierung ist freiwillig. Allerdings bringt sie einige Vorteile mit sich und kann aus diesem Grund ziemlich attraktiv für Firmen mit Lokalisierung in Russland sein.

Für den Investor verspricht das „Made in Russia“ - Label nicht nur den freien Eintritt zu dem gesamten Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion, sondern auch eine wesentliche Senkung der Produktionskosten und Steuervergünstigungen, die im Rahmen des jeweiligen SIV vorgesehen sind.

Außerdem werden die Daten über Hersteller und ihre Produktion im elektronischen Katalog „Made in Russia“ in 8 Sprachen veröffentlicht. Darunter auf Russisch, Englisch, Deutsch und Spanisch. Dies erweitert den potenziellen Kreis von Geschäftspartnern.

Im Rahmen des Programms sind kostenlose Werbe- und Informationskampagnen auf bestimmten Fernsehkanälen, im Netz (wie Google Display Network oder Sozialnetze wie Facebook und Instagram), sowie Außenwerbung auf Bannern möglich.

Sonstiges

Zu beachten ist, dass es auch einige Zugangsbeschränkungen bei staatlichen Ausschreibungen in Bereichen der medizinischen Produktion* und Leichtindustrie** gibt, die in selbständigen Rechtsakten geregelt sind. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich nicht nur das Herstellungszertifikat „Made in Russia“ zu beantragen, sondern auch den gesamten Produktionsvorgang in Russland bzw. in der Eurasischen Wirtschaftsunion durchzuführen.

Unsere Leistungen für Sie

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Ihrer Lokalisierung in Russland. Insbesondere stehen unsere Mitarbeiter bei folgenden Aufgabenfeldern zur Verfügung:

  • Herstellungszertifikat „Made in Russia“: Beratung und Begleitung bei der Zertifizierung;
  • IT-Recht, Urheberrecht, Patentrecht sowie Know-how: Beratung sowie Gestaltung von Klauseln und Verträgen;
  • Rechtsberatung bei der Lokalisierung in Russland;
  • Risikomanagement und allgemeine Fragen der Steuern in Russland;
  • Gesellschaftsrechtliche Fragen;
  • Zollabwicklung und Organisation der Lieferung.

* Näher dazu: Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1289 vom 30. November 2015.
** Näher dazu: Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 791 vom 11. August 2014.
Nähere Informationen zum Programm „Made in Russia“ sowie die Liste von Herstellern, die bereit zertifizierte Waren aus Russland exportieren finden Sie unter: https://www.madeinrussia.com/de/

© Maria Mikhaylova, LL.M.
© Hermann Jakobi, LL.M.

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