Mit dem Erlass des russischen Präsidenten vom 8. August 2023 Nr. 585 wird die Geltung von einigen Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit 38 „unfreundlichen“ Staaten, die Sanktionen gegen Russland eingeführt haben, ausgesetzt. Die Regierung Russlands muss einen Gesetzentwurf ausarbeiten, welcher festlegt, wie die Besteuerung während der Aussetzung der DBA funktionieren soll.