Sachverhalt: Ein Gesellschafter erhob eine Klage mit dem Ziel, ein Geschäft der OOO anzufechten. Seiner Ansicht nach sei der in Frage stehende Vertrag für die Gesellschaft ein Großgeschäft, für welches die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich sei. Letztere sei nicht eingeholt worden.
Was sagten die Gerichte der ersten drei Instanzen dazu?