Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Gesellschaftsrecht Russland: Der Kontrahent muss nicht überprüfen, ob ein Rechtsgeschäft für die andere Partei ein Großgeschäft darstellt

Sachverhalt: Ein Gesellschafter erhob eine Klage mit dem Ziel, ein Geschäft der OOO anzufechten. Seiner Ansicht nach sei der in Frage stehende Vertrag für die Gesellschaft ein Großgeschäft, für welches die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich sei. Letztere sei nicht eingeholt worden.

Was sagten die Gerichte der ersten drei Instanzen dazu?

Das Gericht der ersten Instanz und das Berufungsgericht wiesen die Forderungen des Klägers ab: Der Gesellschafter habe nicht nachweisen können, dass das Geschäft über die übliche Geschäftstätigkeit der Gesellschaft hinausgeht und eben ein zustimmungsbedürftiges Großgeschäft darstellt.

Das Revisionsgericht wies die Sache an die erste Instanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.

Anmerkung:

Wann ein Großgeschäft vorliegt sowie insgesamt mehr zum Thema „Großgeschäfte, Geschäfte mit Interessiertheit und deren Anfechtung“ finden Sie in unserem weiteren Beitrag hier.

Was entschied das Oberste Gericht Russlands?

Das Oberste Gericht hielt die Urteile der Gerichte der ersten und der Berufungsinstanz für begründet und hob die Revisionsentscheidung auf.

Zusammengefasst sind folgende Leitsätze aus der Entscheidung des Obersten Gerichts für die Praxis von Bedeutung:

  1. Der Vertragspartner sei vor dem Vertragsschluss nicht verpflichtet zur Prüfung verpflichtet, ob das jeweilige Rechtsgeschäft für die andere Partei ein Großgeschäft ist, und entsprechende Nachweise von der Gesellschaft anzufordern.
  2. Für die Qualifizierung eines Rechtsgeschäfts als Großgeschäft sei es nicht erforderlich, dass Eintritt eines Schadens nachgewiesen wird.

Quelle: Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 6. Juli 2021 Nr. 302-ЭС21-2989.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

Ihre Anfragen richten Sie an uns bitte per E-Mail: info@lex-temperi.de.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich Informationszwecken dient und keine Rechts- oder sonstige Beratung darstellt. Die Veröffentlichungen auf unseren Webseiten sind unser Service für Sie. Obwohl die Beiträge stets mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt werden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Alle Bilder auf dieser Webseite unterliegen der CC0-Lizenz oder werden aufgrund eines unwiderruflichen, weltweiten, nicht exklusiven und lizenzgebührenfreien Nutzungsrechts, gewährt durch Pixabay, verwendet.

Pixabay/Daniel_Nebreda, Pixabay-Lizenz